Zylinderfuß undicht!!

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    • Erstens muss man Ihm von der Revision ja nicht unbedingt erzählen. Ich würde ihm mitteilen, dass der Motor am Gehäuse Wasser verliert und ihn vor die Wahl stellen, den Motor unfrei an ihn zurückzusenden, oder er schickt dir die Ersatzteile. Im Übrigen ändert die Revision auch nichts an der Rechtslage. Um die Gewährleistungsansprüche erfolgreich abzuwehren müsste der Händler beweisen, dass der Schaden durch die Revision verursacht wurde, und das dürfte ihm schwer fallen. Ob man für einen Warenwert unter 50€ eine gerichtliche Auseinandersetzung riskiert, ist natürlich eine andere Sache.