Betrunkener auf pocketbike unterwegs

    • Betrunkener auf pocketbike unterwegs

      11.01.2008 | 14:43 Uhr, Polizeipräsidium Mittelfranken [Pressemappe]

      Dinkelsbühl (ots) - Ein 36-jähriger Mann aus einer Gemeinde
      südlich von Dinkelsbühl, Landkreis Ansbach, fiel am 10.01.2008, gegen
      15.30 Uhr einer Streife der Polizeiinspektion Dinkelsbühl auf, da er
      auf der Straße mit einem Pocket-Bike unterwegs war.

      Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein "Mini-Motorrad", das nicht
      für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist. Laut Aussagen des
      Fahrers erreicht das Pocket-Bike eine Höchstgeschwindigkeit von ca.
      80 km/h. Als Sozius, allerdings vor sich sitzend, hatte der Mann
      einen 6-jährigen Jungen mit auf dem Zweirad. Beide waren ohne Helm
      unterwegs. Außerdem war der 36-jährige nicht im Besitz der
      erforderlichen Fahrerlaubnis.

      Da bei der Kontrolle starker Alkoholgeruch beim Fahrer
      festgestellt wurde, führten die Beamten einen Alkotest durch. Dieser
      ergab einen Wert von 1,52 Promille.
      Das Pocket-Bike wurde von der Polizei sichergestellt.

      Der 36-Jährige muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren
      ohne Fahrerlaubnis und Verstößen nach dem Pflichtversicherungsgesetz,
      der Straßenverkehrsordnung und der Zulassungsordnung
      verantworten./Elke Schönwald


      presseportal.de/text/p_story.htx?nr=1115912

      Ich verstehe nich wie manche Leute sowas machen können :thumbdown:
      Und dann noch den 6-Jährigen sohn mit Drauf :cursing:
      Hoffentlich bekommt der ne Hohe Strafe
    • RE: Betrunkener auf pocketbike unterwegs

      peter16 schrieb:

      11.01.2008 | 14:43 Uhr, Polizeipräsidium Mittelfranken [Pressemappe]


      Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein "Mini-Motorrad", das nicht
      für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist. Laut Aussagen des
      Fahrers erreicht das Pocket-Bike eine Höchstgeschwindigkeit von ca.
      80 km/h.


      Da steht doch laut Aussage des Fahrers....also wenn jemand mit 1,5 Promille sagt das es 80 fährt................
      Wer später bremst ist länger schnell!

      Immer Schutzkleidung tragen!

      youtube.com/watch?v=bIqYNeSm7dI
    • peter16 schrieb:

      Fahren
      ohne Fahrerlaubnis und Verstößen nach dem Pflichtversicherungsgesetz,
      der Straßenverkehrsordnung und der Zulassungsordnung


      das passt schon, hätte er einen Motorradführerschein, wäre der Punkt "Fahrerlaubniss" zumindest weg
      (allerdings durch die anderen Vergehen dann wahrscheinlich auch der Schein).
      Bleiben trotzdem die Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz , der Straßenverkehrsordnung und der
      Zulassungsordnung - auch nicht billig.

      Steffo