Kartbahn - Ramsloh - Outdoor - Dauerthread - nächster Termin:- VORERST KEIN TRAINING MEHR MÖGLICH - INFOS s. Seite 1

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    • nur mal so zur info zu eurem Bier gelager :

      Unter Drogeneinfluss darf niemend nirgendwo auf keiner bahn fahren ---dazu zählt auch Bier .... :schimpfen:

      abends nach dem fahren ist das kein ding , aber wären des fahrens sich zu besaufen ist eigentlich ein NO-GO ( gefährdung anderer )


      ^^

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bluedragon ()

    • Und ganz nebenbei:
      Bier ist ein Genußmittel mit Suchtpotential und hat mit Drogen mal rein
      gar nichts zu tun. Daher auch im Straßenverkehr klar die Unterscheidung zwischen
      fahren unter Alkoholeinfluss u. fahren unter Drogeneinfluss.

      Und selbst im öffentlichen Straßenverkehr gibt es kein generelles Verbot
      sondern eine Promilleregelung. Diese Gesetze greifen aber nicht auf einer Kartbahn.
      Das auf Kartbahnen oft vorzufindende Alkoholverbot bezieht sich auf den
      Leihkartbetrieb, da wir mit Haftungsversichtserkl. fahren. Ausnahme: Der
      Betreiber spricht ein generelles Alkoholverbot auf seiner Bahn aus.

      Anders schaut es wahrscheinlich bei Haftungsansprüchen der Bahn
      gegen eine Person aus. Da könnte die priv. Haftpflichtvers. dann aufgrund
      von Alkoholkonsum grobe Fahrlässigkeit unterstellen u. die Regulierung
      des Schadens ablehnen.

      So und nun wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen :bier:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Andy#78 ()

    • Andy#78 schrieb:

      Und ganz nebenbei:
      Bier ist ein Genußmittel mit Suchtpotential und hat mit Drogen mal rein
      gar nichts zu tun. Daher auch im Straßenverkehr klar die Unterscheidung zwischen
      fahren unter Alkoholeinfluss u. fahren unter Drogeneinfluss.

      Und selbst im öffentlichen Straßenverkehr gibt es kein generelles Verbot
      sondern eine Promilleregelung. Diese Gesetze greifen aber nicht auf einer Kartbahn.
      Das auf Kartbahnen oft vorzufindende Alkoholverbot bezieht sich auf den
      Leihkartbetrieb, da wir mit Haftungsversichtserkl. fahren. Ausnahme: Der
      Betreiber spricht ein generelles Alkoholverbot auf seiner Bahn aus.

      Anders schaut es wahrscheinlich bei Haftungsansprüchen der Bahn
      gegen eine Person aus. Da könnte die priv. Haftpflichtvers. dann aufgrund
      von Alkoholkonsum grobe Fahrlässigkeit unterstellen u. die Regulierung
      des Schadens ablehnen.

      So und nun wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen :bier:
      Da bringst du wohl etwas durcheinander ; auf jeder Bahnordnung, sowie natürlich auch alle anderen Motorsport-Veranstaltungen ist es ausgeschlossen; hier mal ein kleiner allgemeiner Auszug aus den Nutzungsbdingungen aller Bahnen:

      "
      - Sie
      befinden sich auf einer Rennstrecke, daher herrscht für Fahrer
      absolutes Alkoholverbot, d. h. 0,0 Promille. Bei Verdacht auf Alkohol
      oder Drogenkonsum ist unser Personal angewiesen den Betreffenden vom
      Kartfahren auszuschließen."

      auch

      - Alkohol ist vor und während der Veranstaltung für alle Teilnehmer verboten. Es
      gilt die 0,0-Promillegrenze. Sinngemäß gilt dies auch für andere Rauschmittel
      und/oder Drogen
      usw...
      überall nachzulesen !!!

      Mit Anmeldung / Veranstaltung , sowie nach Zahlung der Bahngebühr/ freies Training als Bsp. erkennt jeder Teilnehmer diese , sowie auch andere beschriebene Richtlinien an und unterwirft sich diesen.

      Bei Nichtbeachtung erfolgt ein sofortiger Ausschluß - ohne Rückerstattung der Gebühren.

      Das sind allgemein übliche Regeln, die eigentlich jeder weiß, bzw. wissen sollte.

      Ganz einfach !!

      Wenn man sich also einen " lustigen, feuchten Nachmittag" machen will, sollte man lieber im Garten oder sonstwo grillen, büschen Brumm - Brumm dabei machen oder sonstiges - oder man geht auf ein MC- Treffen , da geht's von Freitag bis Sonntag ( da ist es sogar erwünscht ... nur auch da werden dementsprechende Leute von der Brennplatte geholt ( obwohl hier die Meßlatte sogar schon etwas höher angelegt ist 8) )
      Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiss alles besser.
      ( Sokrates )

      " Der Laie kennt es nicht und der Dumme denkt, es muß so sein ! ! ( ...oder war es doch umgekehrt ??!!
      ;) )
      ( Altes Zitat von Pappi )

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Driver ()

    • Hier mal ein kleiner allgemeiner Auszug aus den Nutzungsbdingungen aller Bahnen:"- Siebefinden sich auf einer Rennstrecke, daher herrscht für Fahrerabsolutes Alkoholverbot, d. h. 0,0 Promille. Bei Verdacht auf Alkohol oder Drogenkonsum ist unser Personal angewiesen den Betreffenden vomKartfahren auszuschließen.

      Und selbst gemerkt?? Auch wurde ich bisher von keiner Bahn verwiesen,
      weil ich ein Bier getrunken habe.

      Auch ging es darum zwischen Alkohol u. Drogenkonsum zu unterscheiden,
      da Martin dies als ein u. das Selbe darstellt.
      Spricht doch nichts dagegen 1 oder auch 2 Bierchen zu trinken.
      Andere trinken auch ohr Bier u. steigen dann noch ins Auto. Aus meiner
      Sicht viel gefährlicher. Aber selbst das sehen die Ordnungshüter entspannt solange
      es im Rahmen der vorgegebenen Grenzen bleibt.
      Anscheinend sogar entspannter als die Strecken-Polizei.

      In diesem Sinne
      Andy

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Andy#78 ()

    • PENG 78 schrieb:

      Also bluedragon
      Einige die besoffen fahren fahren sogar besser wie du nüchtern

      Nicht dass du noch irgendwann ramsloH Verbot bekommst



      ja das ist möglich ... weil sie ihre hemschwelle wegsaufen und andere dadurch gefährden

      :rofl: :P :rofl: :P :rofl:

      und ich bin immer noch 4 mal so schnell wie du ... :rofl: :rofl: :rofl:

      und wer soll mir es verbieten ??? DU ???? :rofl: :rofl:

      dann komm doch nach ramsloh und wir fahren ne runde zusammen .... ( inzeider : baisi mit deinen namen bring ich dann auch mit wieder )

      ---------------------------------------------------------------------------------------

      so jetzt mal spaß bei seite , es geht nicht um 1 Bier ... für die die es immer noch nicht verstehen , es geht darum das man sich dort wärend des fahrens nicht zu besaufen hat , damit man sich und andere nicht in gefahr bringt ....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bluedragon ()

    • Prost, auf dich Bluedragon. :bier:

      Dass du schneller bist wie ich, das kann sogar hinkommen. Und jetzt? Bist du jetzt besser?

      Dass du dem Baseballschläger nach mir benannt hast, ehrt mich zu tiefst.

      Hoffe nicht, dass er ab und zu mal zu weit drin steckt. :P

      Und dass mit dem Ramslohverbot, das handelst du dir schon selber ein, Homeboy. 8o