Kartbahn - Ramsloh - Outdoor - Dauerthread - nächster Termin:- VORERST KEIN TRAINING MEHR MÖGLICH - INFOS s. Seite 1
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@bluedragon Ich verstehe die Bedenken. Wir werden das Moped auf jeden Fall
mitnehmen u. dann eh vor Ort entscheiden ob und wann er fährt.
Denn bei den Chaoten vom letzten Mal wäre ich auch dagegen.
Und in NB fahren wir ja auch mit den großen Bikes.
@ shark warum wieder schrauben? Bike lief doch beim letzten Mal... -
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Shark79 schrieb:
diesmal wird aber wieder leider geschraubt
Um es vorweg zu sagen - ich schraube nur noch gegen Bezahlung (Bier)
@Andy: Was waren denn da für Chaoten??
gruß CNC-Tec Motorsport -
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@Thorsten Chaoten mit 125er ich weiß nicht was. Rennmopeds,
die zum Teil sehr geringe Kurvengeschwindigkeiten hatten.
Shark das sollte ja beim Bier schnell erledigt sein -
nur mal so zur info zu eurem Bier gelager :
Unter Drogeneinfluss darf niemend nirgendwo auf keiner bahn fahren ---dazu zählt auch Bier ....
abends nach dem fahren ist das kein ding , aber wären des fahrens sich zu besaufen ist eigentlich ein NO-GO ( gefährdung anderer )
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bluedragon ()
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sorry
aber 1 bzw. 2 Bier zu trinken ist trotzdem fahren unter Alkoholeinfluss --- also fahren unter drogeneinfluss --- dh kein fahren für die leute ( laut Gestzgebung ) -
Also bluedragon
Einige die besoffen fahren fahren sogar besser wie du nüchtern
Nicht dass du noch irgendwann ramsloH Verbot bekommstDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von UdolfItler ()
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Und ganz nebenbei:
Bier ist ein Genußmittel mit Suchtpotential und hat mit Drogen mal rein
gar nichts zu tun. Daher auch im Straßenverkehr klar die Unterscheidung zwischen
fahren unter Alkoholeinfluss u. fahren unter Drogeneinfluss.
Und selbst im öffentlichen Straßenverkehr gibt es kein generelles Verbot
sondern eine Promilleregelung. Diese Gesetze greifen aber nicht auf einer Kartbahn.
Das auf Kartbahnen oft vorzufindende Alkoholverbot bezieht sich auf den
Leihkartbetrieb, da wir mit Haftungsversichtserkl. fahren. Ausnahme: Der
Betreiber spricht ein generelles Alkoholverbot auf seiner Bahn aus.
Anders schaut es wahrscheinlich bei Haftungsansprüchen der Bahn
gegen eine Person aus. Da könnte die priv. Haftpflichtvers. dann aufgrund
von Alkoholkonsum grobe Fahrlässigkeit unterstellen u. die Regulierung
des Schadens ablehnen.
So und nun wollen wir mal die Kirche im Dorf lassenDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Andy#78 ()
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Jetzt macht nicht wieder mehr draus als es eigentlich ist.
Wenn jemanden was stört dann können wir das an der Bahn klären und nicht hier im Forum, wir kennen uns doch eigentlich alle lange genug das man den anderen sagen kann was einem Stört.
Last uns einfach Spaß haben am Wochenende . -
Andy#78 schrieb:
Und ganz nebenbei:
Bier ist ein Genußmittel mit Suchtpotential und hat mit Drogen mal rein
gar nichts zu tun. Daher auch im Straßenverkehr klar die Unterscheidung zwischen
fahren unter Alkoholeinfluss u. fahren unter Drogeneinfluss.
Und selbst im öffentlichen Straßenverkehr gibt es kein generelles Verbot
sondern eine Promilleregelung. Diese Gesetze greifen aber nicht auf einer Kartbahn.
Das auf Kartbahnen oft vorzufindende Alkoholverbot bezieht sich auf den
Leihkartbetrieb, da wir mit Haftungsversichtserkl. fahren. Ausnahme: Der
Betreiber spricht ein generelles Alkoholverbot auf seiner Bahn aus.
Anders schaut es wahrscheinlich bei Haftungsansprüchen der Bahn
gegen eine Person aus. Da könnte die priv. Haftpflichtvers. dann aufgrund
von Alkoholkonsum grobe Fahrlässigkeit unterstellen u. die Regulierung
des Schadens ablehnen.
So und nun wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen
"
- Sie
befinden sich auf einer Rennstrecke, daher herrscht für Fahrer
absolutes Alkoholverbot, d. h. 0,0 Promille. Bei Verdacht auf Alkohol
oder Drogenkonsum ist unser Personal angewiesen den Betreffenden vom
Kartfahren auszuschließen."
auch
- Alkohol ist vor und während der Veranstaltung für alle Teilnehmer verboten. Es
gilt die 0,0-Promillegrenze. Sinngemäß gilt dies auch für andere Rauschmittel
und/oder Drogen
usw...überall nachzulesen !!!
Mit Anmeldung / Veranstaltung , sowie nach Zahlung der Bahngebühr/ freies Training als Bsp. erkennt jeder Teilnehmer diese , sowie auch andere beschriebene Richtlinien an und unterwirft sich diesen.
Bei Nichtbeachtung erfolgt ein sofortiger Ausschluß - ohne Rückerstattung der Gebühren.
Das sind allgemein übliche Regeln, die eigentlich jeder weiß, bzw. wissen sollte.
Ganz einfach !!
Wenn man sich also einen " lustigen, feuchten Nachmittag" machen will, sollte man lieber im Garten oder sonstwo grillen, büschen Brumm - Brumm dabei machen oder sonstiges - oder man geht auf ein MC- Treffen , da geht's von Freitag bis Sonntag ( da ist es sogar erwünscht ... nur auch da werden dementsprechende Leute von der Brennplatte geholt ( obwohl hier die Meßlatte sogar schon etwas höher angelegt ist )
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiss alles besser.
( Sokrates )
" Der Laie kennt es nicht und der Dumme denkt, es muß so sein ! ! ( ...oder war es doch umgekehrt ??!! )
( Altes Zitat von Pappi )Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Driver ()
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Hier mal ein kleiner allgemeiner Auszug aus den Nutzungsbdingungen aller Bahnen:"- Siebefinden sich auf einer Rennstrecke, daher herrscht für Fahrerabsolutes Alkoholverbot, d. h. 0,0 Promille. Bei Verdacht auf Alkohol oder Drogenkonsum ist unser Personal angewiesen den Betreffenden vomKartfahren auszuschließen.
Und selbst gemerkt?? Auch wurde ich bisher von keiner Bahn verwiesen,
weil ich ein Bier getrunken habe.
Auch ging es darum zwischen Alkohol u. Drogenkonsum zu unterscheiden,
da Martin dies als ein u. das Selbe darstellt.
Spricht doch nichts dagegen 1 oder auch 2 Bierchen zu trinken.
Andere trinken auch ohr Bier u. steigen dann noch ins Auto. Aus meiner
Sicht viel gefährlicher. Aber selbst das sehen die Ordnungshüter entspannt solange
es im Rahmen der vorgegebenen Grenzen bleibt.
Anscheinend sogar entspannter als die Strecken-Polizei.
In diesem Sinne
AndyDieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Andy#78 ()
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Andy#78 schrieb:
Aber selbst das sehen die Ordnungshüter entspannt solange
es im Rahmen der vorgegebenen Grenzen bleibt.
Anscheinend sogar entspannter als die Strecken-Polizei.
Andy
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Ich hab ja jetzt schon meinen Spaß hier
Was ist eigentlich mit Rauchverbot , mitgebrachte Getränke und zu laute Bikes an und auf der Strecke ?
Also macht jetzt doch bitte nicht mehr draus als es ist, Rest kann man an der Bahn klären -
PENG 78 schrieb:
Also bluedragon
Einige die besoffen fahren fahren sogar besser wie du nüchtern
Nicht dass du noch irgendwann ramsloH Verbot bekommst
ja das ist möglich ... weil sie ihre hemschwelle wegsaufen und andere dadurch gefährden
und ich bin immer noch 4 mal so schnell wie du ...
und wer soll mir es verbieten ??? DU ????
dann komm doch nach ramsloh und wir fahren ne runde zusammen .... ( inzeider : baisi mit deinen namen bring ich dann auch mit wieder )
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so jetzt mal spaß bei seite , es geht nicht um 1 Bier ... für die die es immer noch nicht verstehen , es geht darum das man sich dort wärend des fahrens nicht zu besaufen hat , damit man sich und andere nicht in gefahr bringt ....Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bluedragon ()
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Diese ganze Diskussion hier ist doch vollkommen für den Fuß !!
Entspannt euch doch einfach...... z.B. bei nem kühlen Bier - oder zwei .. ha ha
Ich hab da mal noch eine Frage: Hat jemand eine Grundplatte für Zocchi 3 Backenkupplung die er mal mitbringen kann?? Möchte da nur mal was ausprobieren...
gruß CNC-Tec Motorsport
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Prost, auf dich Bluedragon.
Dass du schneller bist wie ich, das kann sogar hinkommen. Und jetzt? Bist du jetzt besser?
Dass du dem Baseballschläger nach mir benannt hast, ehrt mich zu tiefst.
Hoffe nicht, dass er ab und zu mal zu weit drin steckt.
Und dass mit dem Ramslohverbot, das handelst du dir schon selber ein, Homeboy. -
du bist einfach nur ein Knaller ( deshalb auch Peng )
aber jetzt mal gut so langsam ,
freu mich auf samstag und die streckenpolizei wird dann auch vor Ort sein
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