ACHTUNG!!! News zur Gesetzeslage!!!

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    • Da hatte ich ja bisher echt Glück. Haben ja nen riesen abgesperrten Parkplatz. Dort kommen auch 2 mal täglich die "Freunde & Helfer" vorbei. Schauen ob keiner auf der Str. fährt und gut. Leider gibts ab und an mal paar "Frustrierte Ossis" :D die wir aaaaaangeblich in Ihrer Siedlung stören. 1 von uns wohnt auch dort, der sagt, der hört net mal die C1en. Die meisten Grünen waren auch ganz locker drauf, wöllten am Liebsten mal ne Runde fahren. Hoffe das bleibt so.

      und hört mir auf mit dem "Du bist ..."


      "Du bist pleite, Du bist arbeitslos ... DU bist Deutschland" :loldev:

      EDIT: 1 haben die Grünen bei uns mal auf nem anderen, offenen PP beim Fahren erwischt. Waren auch "6 Points for Germany", halben Jahr FS los und dezente 400€ Bußgeld. Fand das echt heftig.
      > Der mit dem Hund tanzt <

      3. Platz Deutsche Meisterschaft Senior A 2010

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Neumi46 ()

    • hmm vll sollte man mal eine aktion starten in der man fördert.. cartbahnen oder so zu bauen... meinetwegen kann auch die regierung beauftragen, eine cartbahn bauen zu lassen.. und dann verlangen die halt pro tag einfach 10€ pro fahrer.. damit würden die bestimmt mehr umsatz machen, als wenn die immer die parkplätze abklappern und punkte verteilen..
      die meinsten anfragen für solche cartbahnen bestehen ja in NRW.. also warum macht man nicht einfach mal eine unterschriftsammlung oder so..
      es geht auch einfach nur einen platz für all die pocketbiker bereitzustellen.. die regierung müsste ncihtmals die schuld tragen "wenn" etwas passieren sollte.. jeder ist für sich selbst verantwortlich.. oh man das wäre doch super ^^
      naja aber die meisten träume gehen ja eh nie in erfüllung ;)

      MfG LuC
    • @LuC Aber dann hätten die GRÜNEN ja weniger zu tun... :D

      Und ich denke, dass es manche dann auch einfach aus Langeweile machen, die sind einfach gefrustet.

      Was bedeutet, wenn sich ein paar Leute schon einen Platz gesucht haben, der nicht direkt zugänglich ist, bei dem es Absprachen mit dem Besitzer gibt, ... suchen sie sich halt wieder was neues (siehe PASSI & friends).
    • muss leider in 3 min weg in die arbeit und komm evtl. bis MORGEN abend nimmer rein wenns ganz dof läuft, nur soviel:

      WENNS GUT LÄUFT (!) darf man maximal 4 nicht 5 (!) tage pro jahr auf DERSELBEN anlage fahren!!!

      das gesetz:

      4. Verordnung zum Bundesimmisionsgesetz

      Nr. 10.17 Spalte 2

      wer mal googlen will: haut rinn!

      was er noch so erzählt hat schreib ich morgen (oder so) rein!

      ;(
      Griaß

      PASSI
      Es macht keinen Sinn...aber SCHBASSSSS!!!!!
    • er hat soviel gesagt der diesmal nette (war n anderer) herr vom amt:

      selbst sie sind mit diesen minibikes teils überfragt und wissen sie nicht 100%ig einzuordnen.

      das problem ist, dass dieses gesetz bzw. VERORDNUNG (die markus82 oben eingestellt hat!) sehr umfangreich ist.

      im endeffekt siehts echt so aus:
      man sollte grundsätzlich nie schlafende hunde wecken, also wenn man nen platz hat würde ICH (!) die backen halten, fahren und die polizei sagt ja meist nix. aber nimmt mans genau ist es definitiv so, dass FALLS eine genehmigungspflichtige anlage gegeben ist (was dafür erfüllt sein muss ist sehr vielschichtig und muss im einzelfall durch einen ortstermin mit dem landratsamt abgeklärt werden, dieser ist kostenlos!! und kann telefonisch beantragt werden!) und man fährt trotzdem, ist das strafrechtlich verfolgbar.
      das heisst: da ist nix mit 30 euro strafe o.ä. sondern das geht u.U. in die tausende!!!!! theoretisch gefängnisstrafe, aber das gibts meist nur theoretisch, aber auf ne saftige geldstrafe läufts laut auskunft raus, denn sowas würde zum staatsanwalt gehn! da weiss man nie an welchen man gerät!

      das problem: macht man einen ortstermin aus, bei dem man gesagt kriegt wiesausschaut sagen die-sofern eine genehmigungspflicht besteht - dass hier solange nicht mwehr gefahren werden darf bzw. wenns wiederum streng geht: dass die straftat beim früheren fahren begangen wurde!!!!!!
      also nix zugeben und BEIM ortstermin bikes auslassen ausser sie verlangen mal ne testrunde wegen lautstärke.

      sollte die anlage (=gelände) genehmigungspflichtig sein muss eine immisionschutztechnische prüfung stattfinden. diese dürfte(!) laut aussage im vierstelligen eurobereich liegen. :baby:

      im endeffekt ist das alles immer noch sehr schwammig, die verorsnung 1000 meter dick und keine sau blickt 100%ig durch.

      es gilt nur immer der grundsatz "unwissenheit schützt vor strafe nicht" und im zweifelsfall haben sie euch bei den gackerlern! X(

      wir werden uns in einem anderen landkreis einen anderen platz suchen, haben schon einige ideen!!!!

      mehr kann ich momentan dazu nicht sagen.....

      ach ja: auf jeden fall fahren darf man 4x, nicht 5x...im gesetzestext heisst irgendwie wer 5x oder merh....blabla....

      was nach aussage des mitarbeiter aber geht ist: 3 plätze suchen und auf jedem 4x fahren.

      riesenidiotie, aber so siehts aus.
      er hat gesagt er versteht uns, das prob ist nur dass diese verordnungen auf EUebene gemacht werden und ein dicht besiedeltes gebiet wie z.b. das ruhrgebiet gleich behandelt wird wie das gebiet hier bei uns (wald, keine sau störts!)
      Griaß

      PASSI
      Es macht keinen Sinn...aber SCHBASSSSS!!!!!
    • Mal ehrlich gesagt ...

      IN EUREM LANDKREIS TICKEN DIE DOCH NET RICHTIG ODER HABEN ZUVIEL LANGE WEILE

      Wir haben im Sommer nen riesen PP, wo wir auch laut Besitzer fahren dürfen, der ist nur an allen Enden/Einfahrten durch eine dünne Kette getrennt. 1-2 mal pro Sonntag fahren die Cops dort auch lang und schauen ob alles ok ist. Aber sowas hab ich echt noch nicht gehört.
      Da kannste wetten, dass man bald seinen Hund net mehr in der Öffentlichkeit sch.... lassen darf, weil irgendnen Langeweile-Bürokrat ein neues Hundehaufengeruchsgesetz verabschiedet und man daraufhin nur mit einer sogenannten Hundehaufenabgasuntersuchung, kurz HHAU öffentlich den Guten entlasten darf.

      Du bist hirnrissig, Du bist Hartz4, DU bist Deutschland !!!!
      > Der mit dem Hund tanzt <

      3. Platz Deutsche Meisterschaft Senior A 2010
    • du hast recht neumi!

      was ich PERSÖNLICH grundsätzlich sagen will ist folgendes:

      1. ich will hier kein tammtamm um das thema machen!
      2. wenn sies SPITZ AUF KNOPF wissen wollen betrifft das jeden und die bullen/LRA KÖNNTEN(!) einen "grillen"!!!
      3. die wahrscheinlichkeit dass es so kommt ist gering aber GEGEBEN
      4. landkreis wechseln und auf "coole" bullen hoffen.

      mir gings nur darum das zu klären und dem forum und seinen mitgliedern möglichst viel von der (verworrenen!) offiziellen lage wissen zu lassen!

      deutschland = scheiss bürokratenstaat! X(
      Griaß

      PASSI
      Es macht keinen Sinn...aber SCHBASSSSS!!!!!
    • Fahrt Euch alle runter ;)
      Die Herren vom Landratsamt, wieder mal keine Ahnung.

      Diese Verordnung des BImSchV ist für Euch und alle anderen Pocketbikefahrer nicht anzuwenden.

      § 1 Abs.1 Satz 1 BImSchV
      "Die Errichtung und der Betrieb der im Anhang genannten Anlagen bedürfen einer Genehmigung, soweit den Umständen nach zu erwarten ist, dass sie länger als während der zwölf Monate, die auf die Inbetrieb-nahme folgen, an demselben Ort betrieben werden."

      heisst auf Deutsch: :idee:

      Wollt Ihre eine Anlage errichten und in Betrieb nehmen, wie sie in der Anlage (Ständige Renn- oder Teststrecken für Kraftfahrzeuge)steht, benötigt Ihr eine Genehmigung.
      Wollt Ihr einfach nur auf einem Betriebs- oder einem zur Verfügung gestellten Gelände fahren( also keinen Nürburgring oder ADAC-Testplatz) und schon garnicht Eintritt o.ä. verlangen, Reifentest´s machen, offizelle Rennen veranstalten, usw. hat diese Vorschrift keine Geltung.

      "Ständige Renn- oder Teststrecken für Kraftfahr-zeuge" sind lt. dieser Vorschrift(Spalte 2): Anlagen, die an fünf Tagen oder mehr je Jahr der Übung oder Ausübung des Motorsports dienen.
      Selbst wenn Ihr jetzt mehr als an fünf Tagen im Jahr fahrt, wollt Ihr ja immernoch keine RENN- ODER TESTSTRECKE FÜR KFZ errichten und betreiben. Oder? Wenn doch, braucht Ihr also eine Genehmigung.

      Bei so etwas bekomme ich immer Lust die Leute anzurufen und mal zusammen den Gesetzestext durchzuarbeiten.

      Sollte hier auch noch ein Rechtsfuzzy sein, bitte auch mal zu meiner Erkenntnis posten.

      Liebe Grüsse
      Maik
    • Selbst wenn Ihr jetzt mehr als an fünf Tagen im Jahr fahrt, wollt Ihr ja immernoch keine RENN- ODER TESTSTRECKE FÜR KFZ errichten und betreiben. Oder? Wenn doch, braucht Ihr also eine Genehmigung.


      hmm...aber wir fahren doch "rennen" bzw. zum spass auf und ab....gilt das dann nicht als motorsport?
      steig grad nicht ganz durch!

      aber merci für die ausführungen scheiteldelle (what a name! :D)
      Griaß

      PASSI
      Es macht keinen Sinn...aber SCHBASSSSS!!!!!
    • Original von Markus82
      ich glaube nur scharf daran das es bald komplett verboten wierd sowas zu fahren.
      ausser du fährst auf einer gokartbahn da wo du was zahlen must.
      das ist der gute deutsche assoziale staat.
      tut mir leid wenn ich das so sage.
      ist aber so, und da bin ich net dereinziege der so denk.

      gruß markus

      ps alles was spaß macht und der staat kein geld bekommt wierd verboten


      Jo, ich denke genauso...und es stimmt auch, dass so ziemlich alles was spass macht verboten wird...

      Counter-Strike (alle "KILLERSPIELE")
      Pocketbikes...

      Aber wenn die das machen, dann wander ich aus...gibt genug Staaten, die andere Probleme haben als irgendwelche Kellerkinder und Racer...Andere Probleme hat die BRD zwar auch, jedoch können die diese nicht aus der Welt schaffen (ZU DUMM?!?!) und versuchen es mit anderen Sachen auszugleichen (NOCH DÜMMER?!?!)...nun stellen sich diese Fragen: Was für Gesetze machen Angie & Co. eigentlich auf irgendwelchen Kongressen?
      Setzt sich Angie an den PC/auf das Pocketbike und sagt: Nee, das kann ich nicht: Verbieten?
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von PocketCheca ()

    • moin

      also ich bin ja auch kein kostverächter aber einige der Kommentare hier sind echt dumm! :dumm:

      auch gesetze haben ihre Berechtigung! das man mit nem Pocket nicht auf der Straße fahren darf ist auch einses der Sinnvollen "Gesetze" und wie Scheiteldelle schon immer ganz zu recht versucht die Leutis hier zu bändigen es gibt gar keine rechte Handhabe das biken auf Privatgrundstücken zu verbieten....... ihr solltet seine Beiträge mal mit Verstand durchlesen er kennt gesetzestexte und kann diese auch korrekt deuten erstmal besten Dank dafür!

      Und wenn du auswandern willst weil du nicht überall fahren darfst dann viel spaß und vergiss dein Bike nicht!

      Also jungs laßt euch nicht verrückt machen wenn ihr euren Platz vernünftig abgesichtert habt und da vom Besitzer auch fahren dürft und ihr nicht mitten in nem Wohngebiet nachts um 3 fahren!
      So denn gruß
      Gruß Knucky

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    • Original von Neumi46
      Wenn ich in Deutschland ein Ballerspiel net spielen dürfte würde ich auch auswandern :dogeyes :rofl: So was Hirnrissiges hab ich echt noch net gehört.
      Immerhin haben wir auf den Autobahnen noch kein Limit :D und da sind wir in der EU die Einzigen ...

      Ich glaub zum Thema wurde alles gesagt.


      Also: Ein Ballerspiel wirst du bald *vielleicht* nichtmehr spielen dürfen in BRD...ist im Gespräch...

      news.google.de/news?hl=de&ned=…lerspiele&btnG=News-Suche

      Ausserdem gibt es so eine begrenzte Geschi Begrenzung auf Autobahnen...wenn du mit mehr als (ich glaube) 200 km/h einen Unfall VERSCHULDEST, dann zahlt die Versicherung nicht, da du dann Fahrlässig gehandelt hast...naja, aber Bullen können nix sagen, das stimmt ^^
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