@ Passi
also, welche Möglichkeiten gibt es:
1. Die Schlimmste !!! -
Es kommt die POLIZEI (von selbst,im Rahmen einer Streife oder weil sie einen Anruf erhalten haben) und fragen dann was Ihr macht. Dann sagt Ihr: wir fahren "Rennen gegen einander". Dann sagt der Polizist, wenn er viel Zeit hatte und sich eventuell mal mit dem zuständigen Landratssachbearbeiter unterhalten hat, "Aber Ihr dürft max. 5 mal im Jahr hier gegen einander Rennen fahren und heute ist schon das 12. mal. Ihr müsst das unterlassen (naja, mann könnte sich das jetzt noch schlimmer ausmalen), weil Ihr nur 5 mal fahren dürft.
Eure Antwort: Nein, Herr ..(Name des Polizisten).., sie berufen sich bestimmt auf das Bundesimmisionsschutzgesetz, wie ja vor kurzem schon vom Landratsamt zitiert wurde, und gemäß § 1 Abs.1 Satz 1 BImSchV könnte man hier zwar behaupten, dass dieser Platz hier eine "Ständige Renn- oder Teststrecken für Kraftfahr-zeuge" sei, weil wir jetzt schon mehr als 5 mal gefahren sind, jedoch ist das hier ein Parkplatz oder ein Betriebshof oder ein Lagerplatz oder was auch immer.
Es gibt hier keine Rennstrecke, keine Start-Ziel-Gerade, keine Boxengasse etc.(was alles ein Merkmal einer Rennstrecke ist).
Dann setzt Ihr noch einen oben drufff und sagt: Zudem spielt das auch nur eine Rolle mit dem" Ständige Renn-oder Teststrecke", wenn wir hier genau eine solche Strecke errichten und betreiben wollten. Da wir dieses aber nicht vorhaben, findet diese Verordnung für unsere Fahrspielchen mit den Pocketbikes keine Rolle.
So, dann wartet Ihr die Reaktion des Beamten ab und bleibt vor allem immer freundlich und werdet ja nicht hochnäsig, die sitzen immer am längeren Hebel. BITTE! Stellt Euch vor, es wäre Euer Bruder oder Vater.
Die 2. Möglichkeit ist, dass Ihr einfach sagt, dass Ihr keine Rennen fahrt und der Rest steht dann schon oben.
Liebe Grüße
Maik
PS: Ihr könnt den Forumsbeitrag ja ausdrucken und in die Werkzeugkiste packen. Dann wisst Ihr, was Ihr sagen sollt.
also, welche Möglichkeiten gibt es:
1. Die Schlimmste !!! -
Es kommt die POLIZEI (von selbst,im Rahmen einer Streife oder weil sie einen Anruf erhalten haben) und fragen dann was Ihr macht. Dann sagt Ihr: wir fahren "Rennen gegen einander". Dann sagt der Polizist, wenn er viel Zeit hatte und sich eventuell mal mit dem zuständigen Landratssachbearbeiter unterhalten hat, "Aber Ihr dürft max. 5 mal im Jahr hier gegen einander Rennen fahren und heute ist schon das 12. mal. Ihr müsst das unterlassen (naja, mann könnte sich das jetzt noch schlimmer ausmalen), weil Ihr nur 5 mal fahren dürft.
Eure Antwort: Nein, Herr ..(Name des Polizisten).., sie berufen sich bestimmt auf das Bundesimmisionsschutzgesetz, wie ja vor kurzem schon vom Landratsamt zitiert wurde, und gemäß § 1 Abs.1 Satz 1 BImSchV könnte man hier zwar behaupten, dass dieser Platz hier eine "Ständige Renn- oder Teststrecken für Kraftfahr-zeuge" sei, weil wir jetzt schon mehr als 5 mal gefahren sind, jedoch ist das hier ein Parkplatz oder ein Betriebshof oder ein Lagerplatz oder was auch immer.
Es gibt hier keine Rennstrecke, keine Start-Ziel-Gerade, keine Boxengasse etc.(was alles ein Merkmal einer Rennstrecke ist).
Dann setzt Ihr noch einen oben drufff und sagt: Zudem spielt das auch nur eine Rolle mit dem" Ständige Renn-oder Teststrecke", wenn wir hier genau eine solche Strecke errichten und betreiben wollten. Da wir dieses aber nicht vorhaben, findet diese Verordnung für unsere Fahrspielchen mit den Pocketbikes keine Rolle.
So, dann wartet Ihr die Reaktion des Beamten ab und bleibt vor allem immer freundlich und werdet ja nicht hochnäsig, die sitzen immer am längeren Hebel. BITTE! Stellt Euch vor, es wäre Euer Bruder oder Vater.
Die 2. Möglichkeit ist, dass Ihr einfach sagt, dass Ihr keine Rennen fahrt und der Rest steht dann schon oben.
Liebe Grüße
Maik
PS: Ihr könnt den Forumsbeitrag ja ausdrucken und in die Werkzeugkiste packen. Dann wisst Ihr, was Ihr sagen sollt.