Rechtliches zu den Fahrstrecken

    • Rechtliches zu den Fahrstrecken

      Hallo,
      wenn ich einen Bauern frage ob, ich auf seiner asphaltierten Straße fahren darf und er es mir erlaubt, muss ich doch trotzdem eine "Barrikade" zum öffentlichen Straßenverkehr errichten, oder?

      In einem anderen Forum wurde gesagt das einfaches rot-weißes Flatterband an jeder Ausfahrt reicht.
      Jetzt komme ich und frage euch, ob es reicht einen orange-weißen Pylon mitten auf jede Ausfahrt zum Stv. zu stellt.

      Ich würde mich gerne Rechtlich absichern... :schimpfen:

      Was haltet ihr davon?
      Wo fahrt ihr?
      Und warum gibt es keinen Smiley auf nem Bike?
    • Wir fahren Normalerweise NUR auf dafür vorgesehenen Rennstrecken... Kart bahnen (In-Outdoor) sowie Events die aber speziell dafür abgesperrt werden.
      du kannst nicht einfach ne straße für dich beanspruchen um den Straßenverkehr wegnehmen.... das wird nicht funktionieren.
      du darfst "Prinzipiell" NUR auf einem Geläne fahren das 1. Privat und 2. ein Gelände wo ausdrücklich NICHT die STVO gilt fahren.
      such dir einfach eine geeignete kartbahn in deiner nähe und du hast nie probleme mit der >GRün-silbernen Rennleitung ;)
      ~Blata Rider~

      Helden leben lange doch Legenden sterben Nie!
      Vaya Con tioz!

      Meine Blata Elite 14 WRS ABT :thumbup:

    • um 100% sicher zu gehen, klärst du das mit der örtlichen polizei ab, oder fragst einen anwalt der sich mit der verkehrsordnung gut auskennt.

      meines wissens, spielt es keine rolle ob die stvo dort gilt oder nicht, solange es ein privatgrundstück ist (such die strecke die du befahren willst), darfst du darauf fahren.......wenn:
      alle ein- und zufahrten so abgesperrt sind, dass kein fahrzeug durch kann (hütchen reicht nicht) und du die erlaubnis des besitzers dafür hast, am besten schriftlich.

      ein strich durch die rechnung können dir nur noch anwohner machen die sich von dir gestört fühlen und der besitzer des grundstückes, wenn er erfährt dass er für dich haftet in falle dass dir was passieren würde......es sei denn du hast einen haftungsverzicht unterschrieben.

      wenn die go-kart bahnen nur für profis wären, dann würde die menschenleer sein........also, arschbacken zusammen und ab zur nächsten bahn!
    • racedevil schrieb:

      alle ein- und zufahrten so abgesperrt sind, dass kein fahrzeug durch kann


      Eigentlich darfst Du nur auf abgesperrten Privatgelände fahren, auf dem eine Gefahr für Dritte ausgeschlossen ist, also auch für Fußgänger.
      Der Privatweg müßte also theoretisch komplett eingezäunt sein. Fährst Du jemanden an, haftest Du für alle entstandenen Kosten. ;)




      Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Moppeds die aus China sind!