Neues zur Gesetzeslage 2 ......

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    • Neues zur Gesetzeslage 2 ......

      Hallo Leutz,
      also folgendes:
      aufgrund des vorherigen beitrages "Achtung Neues zur Gesetzeslage "von Passi)" habe ich bei uns auf der polizeistaion nachgefragt wie genau das den sei....

      1. man darf auf Privatgrundstück fahren :D
      2. man darf auf Parkplätzen fahren (Aldi, Norma; Lidl):D
      3. man darf auf privatstraße fahren :D


      aber nur wenn der zugang bzw. die einfahrt durch eine schranke, Auto oder irgentwas standfestes geschloßen ist.


      es darf kein anderer verkehrsteilnehmer durch die normale zufahrt, eingang die strecke betreten bzw. befahren können.


      es reicht nicht aus wenn man die "strecke" mit pylonen oder absperrbänder sichert, da diese leicht zu durchbrechen sind und deshalb nicht sicher genung sind.(man kann "oder sollte" sie aber zu zusätzlichen sicherheit anbringen. :tongue:


      sie sagten nichts von lärm oder abgasnorm. :D


      diese alles giltet natürlich nur wenn das mit dem besitzer von den parkplatz bzw. grundstück abgesprochen ist.


      ansonsten würde ich sagen, rauf aufs bike "LOS GEHTS":gut::gut:
      Viele Grüße
      .........Foco Own.........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Foco Own ()

    • da kann ich nur sagen das das so nicht stimmt.

      man darf so lange auf den plätzen fahren bis sich einer aufregt.

      sollte mehr als 5 mal gefahren werden ist es eine wetbewerbliche veranstalltung, das heist sie mus gemeldet werde.

      sollte sich jemand bei euch persönlich beschwären ist es ja gut.
      aber wenn er gleich zu polizei geht,
      bekommt es das landratsamt auch mit.
      die kommen dan mit lärmbelästigung und abgasnorm.

      ich kenne eine vollcrossbahn die durch das dicht gemacht würde.

      wir sind fast jeden sonntag auf der bahn gefahren.

      war Privatplatz
      war extrem abgelegen ( Im umgreis von 5 KM kein Wohnhaus)
      abgespärt mit zaun.

      DIESER PLATZ WURDE VOM LANDRATSAMT GESPÄRT OHNE WENN UND ABER !!!!!!!

      UND SO IST ES AUCH MIT DENN Bikes.

      da sie nicht angemeldet sind und du nichts dafür bezahlst ist das gegen das gesetz.

      gruß markus
      WWW.CAS-SOUND.DE
    • Man ich rede hier nicht von "Privatgelände" von Firmen oder so...sondern
      von MEINEM Gehöft...und wenn ich da so nen Hof hinten dran
      hab das ich da ne Strecke hab und selber dort fahre können die mir nix.

      Dann dürften ja auch manche Bauern ihre Traktoren nicht fahren auf
      den ihrem Gelände...
      Und da gibts einige die nicht angemeldet sind usw...

      Und da kommt die Polente auch nich ;)
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von enno ()

    • Ja, somal ein Beispiel was ich selbst erlebt bzw miterleben durfte...

      Als wir gerade 15-16 Waren, keinen Führerschein, und bei nem
      Kumpel gefahrn sind auf dem Gehöft kam auch die Polente.
      Weil sich die lieben Nachbarn beschwert haben das mir da mit ner KTM
      rumheizen und das sooooo laut sei. Die netten Herren standen also vorne
      so ca 10 Min und warteten bzw klingelten Sturm...wir konnten es ja nicht
      hören :D
      Als wir es bemerkten und hin gegangen sind haben sie gefragt ob wir hier wohnen usw...

      Dann haben sie uns gesagt das wir dann zu den normalen Zeiten wo dann
      Ruhe sein müßte, also ab späten Abend nicht mehr fahren sollten weil es dann
      ne Anzeige wg Lärmbelästigung geben kann.

      Die haben noch gesagt "Wenn sie ihr Grundstück verlassen und wir sehen das
      dann kommt noch Fahren ohne Führerschein und so weiter dazu..."

      Dann ham se uns nen schönen Tach gewünscht und noch ca ne viertel Std
      zugeschaut wie wir unsere Öfen da lang knallen über die Piste...

      Und das wird sich bis heute nicht geändert haben.

      So und wir hatten wie gesagt keine Zulassung für die Dinger geschweige
      denn einen Kennzeichen und Versicherungsschutz und keinen Führerschein.

      Mfg enno
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    • Ja ok hast Recht aber da kommts dann denke ich auch auf die netten
      oder manchmal auch eher unnetten Beamten drauf an und wie viel
      sich beschweren... :rolleyes:

      Und wir sind ja nicht ununterbrochen gefahren und nich jeden Tag. :rolleyes:

      Wollte damit nur mal verdeutlichen was den Bezug auf das Privatgelände
      bzw Grundstück anbelangt... ;)
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    • Original von LuC
      echt? haben flugzeuge bestimmte zeiten wann sie landen bzw starten dürfen?
      Ja hat fast jeder Flughafen. In München z.B. dürfen Nachts nicht so viele Landen. An Tag dürfen auch nur in einem bestimmten Abstand Flugzeuge laden,starten.
      @enno
      das nicht immer gleich eine Beamter ankommt und die Lautstärke misst stimmt aber wollte nur mitteilen das dies vorkommen kann.
    • Original von hellraiser
      Die oberpfälzer Cops haben uns auf jeden Fall die Geschichte mit dem Emissionsschutz erzählt.

      Und dass wir nur 5 mal pro Jahr vom Landratsamt aus fahren dürfen!! Egal ob sich ein Anwohner gestört fühlt oder net.
      :dumm:
      Also an das musst du dich nicht halten. Woher wollen den die Polizisten wissen was für Abgaswerte ein Minibike hat?! Und das fünf mal im Jahr haben die sich auch ausgedacht.
    • Also mit den Abgaswerten ist echt so´n Ding...würds ja verstehen wenn
      es die Pockets mit in ne Norm verschoben hätte aber so?!

      Wenn ich dagegen mal schaue was die Bauern hier morgens täglich an
      Laub usw verbrennen dann ist´s echt noch der Oberwitz dazu.
      Da frag ich mich was die Umwelt mehr belastet, Pockets die 1-2 mal die
      Woche für´n paar Stunden ihre Runden drehen oder doch eher die von
      Mo-Sa stattfindenden Verbrennungsrituale hier... :rolleyes:
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