Polizei war grad da..

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    • Ob Du auf Deinem Hof fahren darfst häng von vielerlei Dingen ab.
      (wie lange, wie weit ist der Nachbar weg, wann)
      Es gibt hier schon Gesetze, die allerdings frei Schnauze schwer
      zu fassen sind. Hier müsste Dein Fahren schalltechnisch ermittelt
      und die Einwirkzeit über den Betrachtundszeitraum erfasst werden.

      Das mit der Gewehr ist allerdings was ganz anderes.
      Ich würde gegen ihn eine Anzeige wegen Bedrohung und einer Straftat nach dem Waffengesetz machen.
      Dagegen ist die Lärmbelästigung ein Witz.

      Gruss

      Lucky1

      Samstags Mini- und Pocketbike fahren in Karlsruhe
      amc-albgau.de
      Sandro Cortese Junior Bike Schule
      juniorbiker.de
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    • Man macht doch euch net gleich in Hose,Kinder.
      Die Gurken können euch doch gaaaar nix, eigner Grund und fertig,brauch auch nix Umzeunt sein.
      Da hätten die mich schon längst mitgenommen, so oft wie ich mit´m Quad rauf und runter gefahren bin.
      Bei dem Thema einfach abwarten und Tee trinken.

      Das mitm Luftgewehr: gibts da Zeugen, wenn ja gleich ne Anzeige, wegen versuchtem Mord,glaub noch Waffenbesitz ohne Waffenschein(kommt auf´s Kalieber an,normales luftgewehr braucht keinen Waffenschein).
      Einfach Anwalt konaktieren was ihm alles passieren könnte und dann ne Anzeige.
      Leere Worte an einem toten Tag-> BO
      Rede nie mit einem Idioten,er zieht dich auf sein Nivau herunter und macht dich mit seiner Erfahrung fertig.
      gerstlauer-rides.de
    • ist sicherlich son alter opa oder!? der früher auch ne vespa oder zündapp hatte!!
      das sind die, die sich am meisten beschweren :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:

      also würd ihm mal bei nacht und nebel ihm in den garten sehr geplegt rein KACKEN :D
      aber so richtig wie so ein riesen großer dinosaurier :D :annie: :annie: :P

      den man kann auch normal mit jemanden reden und nicht gleich solche drohungen raus haun :thumbdown:
    • Bratwurstdieb schrieb:

      Man macht doch euch net gleich in Hose,Kinder.
      Die Gurken können euch doch gaaaar nix, eigner Grund und fertig,brauch auch nix Umzeunt sein.
      Da hätten die mich schon längst mitgenommen, so oft wie ich mit´m Quad rauf und runter gefahren bin.
      Bei dem Thema einfach abwarten und Tee trinken.

      Das mitm Luftgewehr: gibts da Zeugen, wenn ja gleich ne Anzeige, wegen versuchtem Mord,glaub noch Waffenbesitz ohne Waffenschein(kommt auf´s Kalieber an,normales luftgewehr braucht keinen Waffenschein).
      Einfach Anwalt konaktieren was ihm alles passieren könnte und dann ne Anzeige.
      Durch ein Luftgewehr kann man keinen töten, es sei denn man zielt aus einer Distanz von wenigen Metern gezielt auf Herz, Kopf oder leicht verletzbaren Organen.
    • Des Luftgewehr des isch ausm Schützenverein kenn und mit dem ich schiess, kann man höchstens ein paar Lagen Wellpappe durchschiesen.Sind Bleilugeln mit so 3mm,die verformen sich sobald die schon auf ein mm starkes Blech treffen.

      Mittagsruhe? Soll er sein Fenster halt mal zu machen.
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      Rede nie mit einem Idioten,er zieht dich auf sein Nivau herunter und macht dich mit seiner Erfahrung fertig.
      gerstlauer-rides.de
    • Ich hätte ihn doch mal glatt gefragt wie er das mit dem fotzen so meint, wieviele er denn schon so vor dir gefotzt hat? Fotzt er täglich? Hat dies etwas mit Homosexualität zu tun (Nicht das ich was gegen Schwule hätte...)?
      Habt ihr schonmal gefotzt? Kann man dieses Wort im Duden nachschlagen( Als Subjektiv "das Fotzen")?
      "Vertan...", sprach der Hahn und stieg von der Ente. :rofl:
    • bayerisch "Fotzn" = Mund/Maul oder Ohrfeige siehe auch "Watschn" :bier: :bier: :bier:

      tobi403 schrieb:

      Nur mal so:


      Du darfst nich einfach so auf deiner einfahrt rumfahren!
      Die is öffentlich zugänglich!

      die muss richtig abgesperrt sein!

      und nich nur mit Rot-weisen Bändern oder so!

      Die muss so abgesperrt sein das kein Motorrad oder auto mehr reinkommt!

      sagt wer und steht wo???
    • Grundsätzlich ist das fahren auf Parkplätzen sofern er nicht durch
      bauliche Maßnahmen für den Verkehr gesperrt ist (genau, ein Einfahrt
      verboten Schild reicht nicht aus) Verboten.

      So, und nun der Witz an der Sache: Liegt eine bauliche Maßnahme vor,
      die den Parkplatz von der öffentlichen Straße trennt ist jedes betreten
      des Platzes Hausfriedensbruch - dieser wird aber nicht von Amts wegen verfolgt sondern erst wenn eine Anzeige des Eigentümers vorliegt.



      Ergo: nur weil die Polizei und/oder der Eigentümer uns nicht beim
      ersten oder zehnten mal des Platzes verweist ist es noch lange nicht
      legal. Zu jedem Zeitpunkt ist es illegal, auf einem solchen Platz ohne
      Einverständnis des Eigentümers (bei Schranke oder Zaun) zu fahren.

      Sprüche wie "..und jetzt ist es plötzlich verboten" greifen also nicht,
      sie zeugen nur vom mangelnden Rechtsverständnis des Redners.

      Ein "das haben wir schon immer so gemacht" zählt im übrigen erst dann,
      wenn ihr eine Rechtsverletzung (in diesem Fall dann der
      Hausfriedensbruch) seit 30 Jahren oder mehr mit duldung des Eigentümers
      betrieben habt. Da die meisten von uns zu der Zeit noch mit dem Dreirad
      um den Christbaum geradelt sind oder noch Eiweiß waren entfällt dieser
      Rechtfertigungsgrund ... ;)



      Zitat von: Sandmann
    • Da ich gebürtiger Unterfranke bin, was genaugenommen nicht zu Bayern gehört, sondern ein eigenes , liberales Land ähnlich der Schweiz ist,
      genn'i des fozn nua zu guad...
      aber generell liebe ich es Leute auf die Palme zu bringen und ihnen ihre eigenen Worte sinnentfremdet im Mundherum zu drehen...
      Ähnliche Situation:
      Bei einer Polizei Kontrolle meinte ein Polizist mal: "Herr Spies, ich rate ihnen jetzt zu kooperieren, wir können auch ganz anders". Darauf ich: "ja wie können sie denn noch?" ...

      Und wenn mir ein Opa? Nachbar mitm Luftgewehr gegenübersteht und mir sagt er wolle mich fotzn, dann würde ich
      1. Ihn auslachen,
      2. Ihn bitterböse verarschen,
      3. Meine Rechtschutzversicherung nutzen(Jeder sollte übrigens eine Rechtsschutzversicherung haben...) und ihm klipp und klar sagen dass er mit einer Anzeige/ Gegenanzeige rechnen muss.

      Ich finds auf jedenfall sau stark dass du deinen Ofen nochmal angeschmissen hast... xD :thumbsup:
      Viva la Revolution :bier:
      Zieht einen Maschendrahtzaun hoch und besorg dir Nachtsichtgeräte und mach ein fieses Bienennestbombardement durchs Schlafzimmerfenster. Sau gut ist auch der Klassiker mit der Brennenden Papiertüte und der Kacke in ihr( Dann vor die Tür und klingeln), hat definitiv mehr Stil wie ein Haufen im Garten... Eine Kartoffel in Auspuff soll auch den einen oder anderen zur Weißglut gebracht haben.
      Man kann z.B. auch ein großes Plakat mit der Aufschrift => Dieser Mann (Pfeil auf das Nachbarhaus) hat mich mit einem Luftgewehr bedroht!!!

      => Bitte nicht ernst nehmen... ;)
      "Vertan...", sprach der Hahn und stieg von der Ente. :rofl:
    • Ok hab hier mal n bissel was zusammengefischt:

      *hui, mein erster post*^^



      Also, ich habe mir das hier mal in Ruhe durchgelesen.



      @ zerro



      Ich habe über dieses Thema mit einem Kumpel gesprochen, der ist Fahrlehrer!



      Laut seiner Aussage:



      Auch wenn vorne am Parkplatz dran steht "Privatgelände" ist es
      öffentlich zugänglich! d.h. solange der Parkplatz nicht abgesperrt ist,
      so das keine anderen Verkehrsteilnehmer auf das Gelände fahren können,
      begehst du in dem Moment eine Straftat!



      Frage mich jetzt bitte nicht nach dem §, den könnte ich dir aber nachreichen.



      Was das nach sich ziehen kann, ist glaube ich hier schon oft genug besprochen worden.



      Kann dir nur wünschen das da nichts passiert! Denn du und deine eltern müsst dann die ganzen Kosten tragen!

      Zitat von Jawa



      Regeln: Parktplätze und öffentliches Gelände!

      und hier kannste dir mal den ganzen Thread durchlesen!

      dann verstehste schon was ich damit meine.... ;)