Polizei war grad da..

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    • Ne, einfach nicht dort fahren. Ein Pocketbike gehört auf eine Kartbahn oder ein abgesperrtes Gelände, sofern sich in der Nachbarschaft niemand vom Lärm belästigt fühlt, und sonst nirgendwo hin! Im übrigen, es gibt keine Tageszeit, an der man ungeniert Krach machen darf. Wenn immer sich ein Nachbar gestört fühlt, kann er das Ordnungsamt rufen, und sofern der Krach nicht unvermeidbar ist (z.B. muss man ab und an seinen Rasen mähen) werden dir die Bediensteten des Ordnungsamts dein lärmen untersagen.
    • racedevil schrieb:

      @tobi403: ich habe es schon verstanden, deswegen nochmals: weder ein fahrlehrer noch dieses forum ist annähernd mit der stvo oder dem stvr gleichzusetzten......daher ist es sehr interessant zu wissen wie die rechtslage wirklich ist ....... alles andere ist nur gefährliches halbwissen und dummes geschwätz!


      Unser Racedevil diskutiert wieder mit Minderjährigen über Halbwissen :annie: :annie: :thumbsup:
      Hier ist weder die StVO noch das StVR zuständig sondern das Bundes bzw Landesimmissionsschutzgesetz
      Zutreffend ist hier falls nicht in landesrechtliche Vorschriften anderweitig geregelt die 32. BImschV.
      Viel Spass beim lesen!!

      bundesrecht.juris.de/bimschv_32/index.html

      Gruss

      Lucky1

      Samstags Mini- und Pocketbike fahren in Karlsruhe
      amc-albgau.de
      Sandro Cortese Junior Bike Schule
      juniorbiker.de
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    • Steven schrieb:

      mach dir mal keine sorgen der wird schon seine strafe bekommen (aufjedenfall) und bei dir mach dir erstmal keine sorgen einziehen werden sie es nich aber deine einfahrt ist sie eingezäunt???????? wenn nich dann hast du auch pech......
      Stimmt nicht, ist Privatgelände und gehört nicht StVO!
      ORBASSMUS♥
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    • Young_D schrieb:

      Steven schrieb:

      mach dir mal keine sorgen der wird schon seine strafe bekommen (aufjedenfall) und bei dir mach dir erstmal keine sorgen einziehen werden sie es nich aber deine einfahrt ist sie eingezäunt???????? wenn nich dann hast du auch pech......
      Stimmt nicht, ist Privatgelände und gehört nicht StVO!
      Ja gehört nicht der STVO aber ist wenns nicht abgesperrt ist öffentlich zugänglich (die Einfahrt) und also darf man da nicht fahren!

      In deinem Garten darfste fahren (da gäbe es nur das Problem mit der Lärmbelästigung) aber der garten ist eingezäunt (nicht öffentlich zugänglich) also kann man da fahren!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tobi403 ()

    • Also, selbst wenn Du in der Einfahrt gefahren bist, welche durchaus Privat oder aber auch Gemeinde-eigentum sein kann, muß es erst einmal mehrere Zeugen dafür geben, welche Dich dort gesehen haben. Zu dem Nachbarn mit einem Gewehr: ist zwar laut unserem Gesetz ( deiner Schilderung nach- da es nicht um sein Leben oder Privatem Besitz ging ) eine Straftat. Da es sich leider um Nachbarschaftlichen Streit handelt, steht Aussage geg. Aussage...... das heißt, über deinem Nachbar - dafür das er sich aufregt, wenn Du auf deinem Grundstück fährst...... wird sich die polizei nur schlapp lachen........ über die Tatsache, mit dem Gewehr.... wird die polizei schon ermitteln, jedoch wird der Staatsanwalt beide Verfahren einstellen aufgrund von geringfügigkeit und mangels Beweisen. Glaub mir....... mit der Gesetzeslage kenne ich mich aus......... zumal dies jeder Staatsanwalt fallen lassen würde, da dies unter Nachbarschaftlicher Streiterei..... somit unter Bekanntschaft fällt, welches eine Privatklage über Zivilämter mit sich bringen würde.......... und ob dein Nachbar sooooooo blööööööd ist sich damit rumzustreiten und das nötige Kleingeld dafür hatt ?????????............ ansonsten kann ich dir NR. von wirklich super Anwälten geben.

      Also keine Angst. Alles im allen nur eine lachnummer. :thumbup:
    • na das haben wir ja gestern fein ausgeknobelt, gell lucky :D :D :D ....also, lärm hin oder her, gesetz (StVR einschl. StVG, StVO, StVZO) sagt:
      egal ob privat oder nicht, sobald offen, so dass jeder reinlaufen oder fahren kann, ist öffentlich zugängig und damit gilt das StVR......um also auf ein privatgelände fahren zu dürfen, müssen alle zugänge abgesperrt werden, damit das StVR nicht greifen kann. :bier:
      in welchen maßen die polizei und / oder gerichte das auch zu 100% ahnden, tja, das kann jeder selbst herausfinden....aber bitte dann das ergebnis hier posten.
    • StVR, StVG,.... ABC, ARD und ZDF. Egal was es ist, es ist Lärmbelästigung, wobei auch die Einstufung des Gebietes eine Rolle spielt.
      Es ist einfach nur Schwachsinn, Provokation oder pupertärer Frust.
      Mit Aufklärung,Intelligenz oder Liebe zum Sport kann es nichts zu tun haben, denn dann käme man gar nicht erst auf die Idee.
      Vor allen Dingen versteh ich den Sinn nicht darin, ca. 35 min. im eigenen Grundstück hin und her zu fahren.
      Mein Sohn (10 Jahre) käme nicht mal annähernd auf die Idee, weil es einfach keinen Spaß macht (um mal auf einen anderen Fred hier hinzuweisen).
      Solche Texte sind in keiner Weise für mich nachvollziehbar (insbesondere, um dem Ganzen etwas "Nachdruck" zu verleihen mit dem Text "Luftgewehr").

      Muss eigentlich mit aller Gewalt herausgefunden werden, wer im Recht oder Unrecht ist?

      Pocketbikes sind reine Rennsportartikel und haben im öffentlichen Straßenverkehr oder im Garten eigentlich nichts zu suchen. Testen ja, aber keine 30 min. "im-Kreis-fahren". Sie wollen auf Kartbahnen oder abgesperrten, genehmigten Parkplätzen mit ausreichend Schutzkleidung bewegt werden.

      Wer fährt eigentlich mit seinem BigBike 30 min. im Kreis im Garten? Egal ob es für die Rennstrecke ist oder für die Straße. :autsch: :autsch: :autsch: :autsch: :autsch:

      Nur weil ein Pocketbike klein ist, gibt es keine Sonderrechte!

      LG Heike
    • Das Problem ist aber eigentlich, daß die diejenigen die sich am meisten über den Lärm usw. aufregen die Leute sind, die den ganzen Samstag rasenmähen und teilweise sind die Dinger um einiges lauter bzw störender als ein laufendes Pocketbike (Spreche aus eigener Erfahrung) :cursing:
      § 146 PbGB:
      • Wer Pocketbikes nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, ist ein Chinese.
    • Deine Aussage ist absolut relativ.
      Es soll auch Gegenden geben, in denen sich Nachbarn über ein "Hatschi" in der Reihenhaussiedlung aufregen.
      Wir haben ca. 500 qm Rasenfläche zu mähen, dazu brauche ich ca. 20 min. (Ernst weniger).
      An einem ganzen Samstag habe ich eigentlich mehr vor, als Rasenmähen :rolleyes: :rolleyes:
      Wenn ich den ganzen Samstag dazu bräuchte, hätten wir 10.500 qm Rasenfläche !!!! ( bei einer Zeit von 9.00 Uhr bis 17 Uhr, unter Einhaltung einer Mittagspause von 1 Std.)
      Den Geräuschpegel eines Rasenmähers bzw. eines Pocketbikes unter Volllast, kann ich gerne mal einspielen. Der, des Rasenmähers, ist wesentlich geringer.

      Wobei ich den Sinn des Fahrens im eigenen Grundstück immer noch nicht verstehen kann.

      LG Heike

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von batwannis_biek ()

    • du musst halt die ruhe zeiten ein halten zb 1-3 da ist mittags ruhe und daran musst du dich halt halten und im sommer darfst du dann noch bis 10 und im winnter bis 9

      Das ist leider nicht ganz korrekt. In den Gemeindeverordnungen kann eine abweichende Regelung festgelegt sein. Somit ist diese bindend. Die Regelungen bekommt man beim zuständigen Ordnungsamt.
      Mal als Beispiel- Am 12.09.2009 spielt bei mir zu meiner Geburtsatgsfete OpenAir eine Band. Vom Ordnungsamt habe ich eine Genehmigung bis 24 Uhr. Im NAchbarort würde ich nur eine Genehmigung bis 22 Uhr bekommen, anderes Ordnungsamt. bei uns darfst Du am Samstga z.B. nur bis 12:00 Rasenmähen, Im Nachbarort bis 15:00. Die Zeiten sind wie schon gesagt abhängig von den Gemeindeverordnungen. DAs Problem ist meistens, das selbst die Wichtel die einzelnen Verordnungen nicht kennen und sich an die groben Zeiten halten.

      Mal abgesehen davon: Wenn ich 30 Minuten mit meinem Quad und GP1 meine Runden drehen würde, käme mir mein Nachbar auch aufs Dach und bei uns im Dorf ( 217 Eingeborene) sieht man das nicht so eng. Man weis ja auch nicht was los war. Wenn ich um 7:00 von der Nachtschicht nach Hause komme und um 10:00 brettert einer seit einer halben Stunde mit som Teil im Kreis, wäre ich auch nicht gerade begeistert. Nur gibt es mir nicht das Recht so massiv aufzutreten. Man kann ja mal höflich darauf hinweisen,das man nach der Nachtschicht ein Schlafbedürfnis hat. Sollte sich das nicht ändern und der Patient macht aus Böswilligkeit weiter, würde ich ihm auch massiver auf die Pelle rücken. Allerdings nicht mit der Schußwaffe sondern unter Ausschöpfung meiner rechtlichen Möglichkeiten. Gibt nämlich noch so ein kleines Wort, daß immer mehr in Vergessenheit gerät: Gegenseitige Rücksicht.
    • batwannis_biek schrieb:

      StVR, StVG,.... ABC, ARD und ZDF. Egal was es ist, es ist Lärmbelästigung, wobei auch die Einstufung des Gebietes eine Rolle spielt.
      Es ist einfach nur Schwachsinn, Provokation oder pupertärer Frust.
      Mit Aufklärung,Intelligenz oder Liebe zum Sport kann es nichts zu tun haben, denn dann käme man gar nicht erst auf die Idee.


      sorry, aber da muss ich wiedersprechen....
      nicht jeder der ein pocketbike hat will damit auch weltmeister werden oder an rennen teilnehmen. manche sehen das als sportgerät und andere als spielzeug. wenn ein 8-jähriger nunmal sich ein dirt-kracher wünscht und auch bekommt, will er damit fahren...wenn er darüber hinaus auch noch die möglichkeit hat (acker, gehöft) und ihm das auch ausreichend ist, kann man dem armen knirps doch die sache nicht verbieten, nur weil einige das als sport betreiben.....finde ich als recht anmaßend und elitär.

      abc, ard und zdf...es ist NICHT egal was es ist! weil lange bevor man wegen lärmbelästigung zur rechenschaft gezogen werden kann, das stvr greift.... und das kann ganz schnell, teure und hässliche konsequenzen hinter sich ziehen....da ist die geräuschbelästigung ein witz dagegen.

      ich finde dass man leben und leben-lassen soll, sonnst kommt vielleicht auch noch jemand auf die idee, dass nur echte DM-läufe als sport angesehen werden müssen, und alles andere schwachsinn und lärmbelästigung ist.

      ich finde es vollkommen ok, wenn leute möglichkeiten haben auf ihr eigenes gelände, pb, pit, oder dragster zu fahren und es auch machen (bin sogar neidisch), sollten allerdings auch wissen wie sie das dann auch straffrei praktizieren können.

      wie laut, oft und lange man anschließend fahren kann, tja, das kann man dann gerne mit den nachbarn aushandeln......wenn man es auch noch geschickt hinbekommt, schafft man es sogar bis ins fernsehen.....und erst dann kommt ard, zdf oder eher rtl und rtl2 ins spiel.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von racedevil ()

    • racedevil schrieb:

      na das haben wir ja gestern fein ausgeknobelt, gell lucky :D :D :D ....also, lärm hin oder her, gesetz (StVR einschl. StVG, StVO, StVZO) sagt:
      egal ob privat oder nicht, sobald offen, so dass jeder reinlaufen oder fahren kann, ist öffentlich zugängig und damit gilt das StVR......um also auf ein privatgelände fahren zu dürfen, müssen alle zugänge abgesperrt werden, damit das StVR nicht greifen kann. :bier:
      in welchen maßen die polizei und / oder gerichte das auch zu 100% ahnden, tja, das kann jeder selbst herausfinden....aber bitte dann das ergebnis hier posten.
      Ha!
      ich habs von anfang an gesagt racedevil!
      ^^