Auto- und Motorrad-Führerschein mit 16 1/2

    • Auto- und Motorrad-Führerschein mit 16 1/2

      Hallo,

      ich möchte mit meinen 16 1/2 Jahren anfangen, den Auto-Führerschein zu machen. Man kann ja Auto und Motorrad zusammen machen, meine erste Frage: Geht das auch schon mit 16 1/2 ?

      Wenn ja, bekomm ich dann mit 17 meinen Führerschein und darf Auto mit einer meiner Elternteilen fahren, wie ist das dann mit Motorrad. Habe mitbekommen, dass ich mit 17 dann Roller fahren darf, alleine :D
      Wenn ja, was heißt dann Roller fahren, Klasse M ? max. 50 ccm ? max. 45 km/h ?

      Danke schonmal :)

      MfG
      ORBASSMUS♥
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    • bei mh
      mit dem roller ja
      50ccm und ca 50 kmh rum
      es sei den du hast ein origianles simson moped aus der ddr da darf man nix dran machen
      die mühle geht mit rücken wind 65
      und des teil darfst du dan fahren


      gruß
      pocketbike aufbau aller art ,
      baue euch ein pocketbike nach wunch auf , ob
      standart kracher umbau und tuning , oder dirtbike bis lucky 7 und firefox,
      biete auch verkleidungsreparatur an , risse brüche etc


      Der Müllhaufen in meinem Zimmer hat eben angefangen mit mir zu reden und mit dem Wäscheberg in der anderen Zimmerecke geflirtet. Versuche gerade, dass Schlimmste zu verhindern...
    • Grundsätzlich in der Fahrschule anmelden kannst du dich so früh wie du willst. Da du unter 18 bist, müssen dann halt nur deine Eltern zustimmen.
      Die Prüfungen für die entsprechenden Klassen (in deinem Fall "B17" und "AB" - B für Beschränkt auf 34PS) dürfen erst einen Monat vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
      Motorradprüfung kannst du also erst mit 17 11/12 Jahren machen ;) Daher fällt das komplett vorher flach ;)
      Die Fahrstunden kannst du bei jeder Fahrerlaubnisklasse 6 Monate vor Mindestalter beginnen. Die Theorieprüfung darfst du drei Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters ablegen.

      Wie du schon richtig bemerkt hast, ist Klasse M bei B17 inkludiert und darf auch ohne Begleitperson gefahren werden. Weitere Info, die du aber sicher schon weißt: Mit B17 fängt die Probezeit an! Wenn du dir also keine Vergehen leistest, ist die mit 19 vorbei. Kommst du allerdings auf so Ideen wie deinen Roller zu tunen und du wirst mit entsprechenden Umbauten erwischt, bekommst du Punkte und damit zwingend eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar! Also Vorsicht ;)

      Für weitere Fragen: fahrtipps.de oder hier rein, bei Fahrtipps muss man manchmal für so kleine, aber eben interessante Sachen recht lange suchen :)

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      Gruß, SBT-Teamfahrer 9
      Minimotocup Meister 2009 Klasse 4
    • Nein, weil du wie gesagt erst 3 monate vor deinem 18ten Geburtstag die theoretische Prüfung für den A Lappen machen kannst und einen Monat vor deinem 18ten die Praktische A Prüfung.
      Die meisten Fahrschulen nehmen ja eine "Grundgebühr", da muss du einfach ausmachen das du auch den A schein machen willst und somit zahlst du die wenigstens nur einmal.
      :whistling: DBJ Fan-Club
    • Letzteres, da du den NACHWEIS über die Fahrerlaubnis erst mit 17 erhälst ;)
      @Young D: Ich meinte da oben wirklich 17 elf/zwölftel, nichts durcheinander bringen. Ist so, wie lolsen schon sagte, einen Monat vorher die Praxis.
      Die Grundgebühr wird in den meisten Fällen mehrfach fällig, nur ist die für eine "Zweitklasse" dann entsprechend günstiger ;) Also direkt alles anmelden, dann kannst du auch die Motorradtheorie schon erledigen!

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