wo darf man mit seinem Bike fahren ohne von den Polizisten erwischt zuwerden
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zu hause
im Flur
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auf alle fälle erstmal STOP! Führerschein u Fahrzeugpapiere Bitte!
man o man. glaub darüber gibts hier 100 Post´s. Nur auf abgespertem gelände (mit genehmigung) Privatgelände (muß aber eingezäunt o so sein. o kartbahn -
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nein sie geben beim ersten mal eigentlich nie eine anzeige sondern sagen du sollst verschwinden und schreiben sich sowas auf wie name wohnort adresse halt und gehen wieder (mir auch so passiert).
Aber wenn du beim 2 mal erwischt wirst dann wird es böse enden also die polizisten sagten wenn wir das nächste mal damit gesehen werden können wir unseren führerschein erst mit 21 bekommen!!
und glaubt mir leute das is es nicht wert dann könnt ihr euren job bis 21 erstmal knicken (nur wenn du unter 21 bist)Hab keine Angst und brems!! Fahr einfach schneller als der Tod -
MaxXxiking schrieb:
nein sie geben beim ersten mal eigentlich nie eine anzeige sondern sagen du sollst verschwinden und schreiben sich sowas auf wie name wohnort adresse halt und gehen wieder (mir auch so passiert).
Aber wenn du beim 2 mal erwischt wirst dann wird es böse enden also die polizisten sagten wenn wir das nächste mal damit gesehen werden können wir unseren führerschein erst mit 21 bekommen!!
und glaubt mir leute das is es nicht wert dann könnt ihr euren job bis 21 erstmal knicken (nur wenn du unter 21 bist)
So also 1. Warum bist du überhaupt auf der Straße gefahren?
2. Warum hast du denn nicht versucht abzuhauen? Es ist nämlich nicht verboten der Polizei zu fliehen. Du würdest keine extra Strafe bekommen. Genauso ist es auch erlaubt aus dem Gefängnis auszubrechen
Naja ich finds OK das die Strafen so hoch sind. Den wenn man einmal ne "vernünftige" Strafe bekommt, hat man meistens seine Lektion gelernt und versucht es nicht so schnell wieder
lg Simon -
ich würds nich unbedingt austesten wollen. Kommt auch immer drauf an wo sie dich erwischen u vor allem WER!!!! gibt ja auch nette u böse Polizisten!!
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Klar gibts nette Polizisten aber ich hasse es, wenn sich jemand cool fühlt oder aus welchem Grund auch immer und auf der Straße fährt, auch wenn man nichts anderes zum fahren hat auf die Schnelle. Sucht euch einen genehmigten Platz zum Fahren, ihr zieht den Ruf in den Dreck !
MfGORBASSMUS♥
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c1bike schrieb:
Warum hast du denn nicht versucht abzuhauen? Es ist nämlich nicht verboten der Polizei zu fliehen.
??
Ein Polizist hat immer einen gewissen Spielraum, zumindestens bei so Sachen. Ich glaub nach so einer Aktion verspielst du diesen Spielraum alle malle. Ein Polizist kann die Sache gleich weitergeben oder dich halt mündlich verwarnen es kommt halt ganz drauf an. Wo ich damals mit dem Roller erwischt worden bin, hatten die zwei Kollegen auch unterschiedliche Aussagen für die Zukunft gemacht. Wobei die Sperre mit 21 sozusagen jedem mitgeteilt wird, aber das nicht in der Gewalt der Polizei liegt sondern der Staatsanwaltschaft. -
Die Frage lautete wo DARF man mit dem Pocketbike fahren.
Die Antwort: überall dort, wo es nicht verboten ist.
Dort wo es nicht verboten ist bzw. genehmigt ist, kann einen die Polizei oder sonst wer ERWISCHEN.
Was die Polizei dazu sagt wenn Du auf einem Feldweg fährst, hängt ganz davon ab, ob sich der FELDWEG auf einem
abgesperrten Privatgelände befindet, oder ob das ein öffentlicher Weg ist.
Zusätzlich gibt es bei Polizeibeamten den sogenannten Ermessensspielraum.
Es obliegt der Entscheidungsgewalt der Beamten, Dich für den Gesetzesverstoß den Du durch den Betrieb eines führerscheinpflichtigen , zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum begangen hast, anzuzeigen oder es bei einer Verwarnung zu belassen.
Sanktionen die aufgrund der eventuell gestellten Anzeige verhängt werden können demnach auch unterschiedlich ausfallen:
Geldstrafe, sozialarbeit, Führerscheinentzug, Punkte in "Flensburg" usw.
Fahren kann man im Prinzip überall, vorzugsweise an einem Ort, wo man weder jemanden gefährdet oder jemand sich gestört fühlen könnte.
Fahren darf man leider nur dort, wo man die entsprechende Befugnis oder die Genehmigung hat.
(z.B. abgesperrte Privatgelände, Kartbahnen, Verkehrsübungsplätze usw. - halt dort wo die StVZO keine Gültigkeit hat.)§ 146 PbGB:- Wer Pocketbikes nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, ist ein Chinese.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tuning Tom ()
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wie ist das wenn man mit genehmigung auf einem privatgrundtstück fährt z.B. einer firma und dort auf den wegen gilt die StVo?
ist das dann auch verboten?suche blata bike!!
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in deinem Wohnzimmer ...
na schmarrn...
fahr halt bei der polizei vorbei und erkundige dich .... -
Wenn das Gelände "umfriedet" ist, das heißt, kein ungehinderter Zugang möglich ist, dann gilt es grundsätzlich als geeignet.
In wie weit dort ein Maßnahmen wie Zaun, Hecke, Erdwall, Böschung, Wassergraben, Mauern, Gebäude Stacheldraht usw. den Zugang zu diesem PRIVATGELÄNDE vom öffentlichen VERKEHRSRAUM her abgrenzt einschränken, damit es als umfriedet gilt kommt auf die kommunalen Ordnungen an.
Im Zweifelsfall --> nachfragen.§ 146 PbGB:- Wer Pocketbikes nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, ist ein Chinese.
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Reggie_x3 schrieb:
also wenn man im wald fährt kommen die Polizisten dahin ?
oda machen sie nicht die mühe
erwartest du bei sowas noch ne antwort
du könntest ja gleich vor dem polizeirevier fahren die machen da bestimmt auch nix, stört schon keinen -
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