Hallo
ich habe vor mir demnächst ein Pocketbike zu kaufen....also son günstiges chinateil
ich hab bis jetzt noch nie ein kraftrad (wenn man das so nennen kann
)o.ä. gehabt und möcht auch son bisschen was zum rumschrauben und zum basteln haben.
Hab mal einige allgemeine fragen und zwar:
darf ich ein pocketbike mit ausgeschaltetem motor z.b. auf gehwegen nebenher schieben oder rumtragen?(also nicht auf der straße) Meint die Polizei da was?
Ab wann mache ich mich mit so nem teil strafbar?.....wie sieht die rechtslage aus.
was droht einem wenn man auf äckern,wiesen oder so damit rumfährt.(fahrverbot,geldstrafe)?
danke schonmal
ich habe vor mir demnächst ein Pocketbike zu kaufen....also son günstiges chinateil

ich hab bis jetzt noch nie ein kraftrad (wenn man das so nennen kann

Hab mal einige allgemeine fragen und zwar:
darf ich ein pocketbike mit ausgeschaltetem motor z.b. auf gehwegen nebenher schieben oder rumtragen?(also nicht auf der straße) Meint die Polizei da was?
Ab wann mache ich mich mit so nem teil strafbar?.....wie sieht die rechtslage aus.
was droht einem wenn man auf äckern,wiesen oder so damit rumfährt.(fahrverbot,geldstrafe)?
danke schonmal