DArf man mit 6km/h auf den Gehwegen fahren?

    • Achtung! Alle Angaben ohne Gewähr.

      Soviel ich weiss musst du min. 15 Jahre alt sein und es muss sichergestellt sein, dass dein 'Was-auch-immer' (Minibike/Scooter/Quad/Auto!) nicht schneller als 6km/h fahren kann. Dafür brauchst Du ein TÜV Gutachten (bei dem der TÜV Prüfer eben genau das testet und bescheinigt).
      Außerdem wird noch geprüft ob das Teil 'Verkehrssicher' ist. Muss also Beleuchtung, Bremsen, Reflektoren haben (wie beim Fahrrad halt auch).

      Dann sollte das gehen.

      Was ich nicht weiss ist, ob man durch gewisse Umbaumaßnahmen das Teil (zumindest Scooter) nicht auch als Mofa oder Leichtmofa Versichern kann. Das wäre IMHO optimal. Geht aber wahrscheinlich wg. der Reifengröße nicht :(
      So long,
      [eNGinE]
    • Habe gerade nochmal nachgeschaut...
      also Leichtmofa geht nicht, da Reifengröße 26-28 zoll sein muesste.

      Bleibt nur noch eine Einzelabnahme bei einem guten TÜV. (gut deshalb, weil es nicht jeder TÜV macht) Kannste Du aber ohne Kooperation der Hersteller nicht finanzieren.
      Die Einzelabnahme selbst (um die Betriebserlaubnis vom KBA zu bekommen) ist noch nichtmal das Problem. 'Schlimmer' ist das es noch nichtmal eine Musterzulassung für so ein Teil gibt :(
      .... und ich habe keine Ahnung wo Du sonst die Unbedenklichkeitsbescheinigungen/Teilegutachten/Materialgutachten für Rahmen, Bremsen, Felgen ect. herbekommen willst.
      So long,
      [eNGinE]
    • Ich glaube ihr habt da eine Sache ganz außen vor gelassen...im Gesetzestext heißt es "...Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h". Da ist es dann mit einer Drossel die mal eben schnell entfernt werden könnte auch nicht getan, wenn das Teil Stock locker 25 Sachen rennen würde. Außerdem bräuchte das ganze auch noch den Tüv-Segen...
      Zumal dann auch die anderen Kriterien erstmal erfüllt werden müssten (Verkehrssicherheit, Beleuchtung etc.).
      Die einzigen Fahrzeuge (die mir im Moment einfallen) die diese Kriterien erfüllen [B.b. Höchstgeschw. max. 6 km/h] sind manche Rasenmäher-Träker. Mit denen dürfte man dann auch auf der Straße "schleichen".
      Ich weiß nicht was manche haben, bevor ich mir die Mühe machen würde einen Scooter auf lächerliche 6 km/h zu drosseln, laufe ich lieber oder fahre mit dem Fahrrad.
      Wie langsam 6 km/h (Schritttempo!) im Straßenverkehr sind weiß jeder der den Führerschein in den letzten 20 Jahren gemacht hat (ich sag nur Verkehrsberuhigter Bereich ;))
      Dagegen kommt einem ein Kleinkind mit Dreirad sogar richtig schnell vor :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von XsawtoothX ()

    • Original von XsawtoothX
      Ich glaube ihr habt da eine Sache ganz außen vor gelassen...im Gesetzestext heißt es "...Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h". Da ist es dann mit einer Drossel die mal eben schnell entfernt werden könnte auch nicht getan, wenn das Teil Stock locker 25 Sachen rennen würde. Außerdem bräuchte das ganze auch noch den Tüv-Segen...

      Genau das hab ich doch oben auch geschrieben.
      Eine Drossel IST übrigens ausreichend. Muss nur eben vom TÜV bestätigt werden.

      PS: Über Sinn und Unsinn sollte jeder selbst entscheiden. Ich würde es auch nicht machen, aber.... nunja.. kann mir schon Fälle vorstellen in denen es vllt. ganz praktisch wäre.
      So long,
      [eNGinE]