Kuratorium für Verkehrssicherheit / 22.08.2006 / 10:32 /

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    • Kuratorium für Verkehrssicherheit / 22.08.2006 / 10:32 /

      Rasendes "Spielzeug"Minibikes werden aufgrund ihrer geringen Größe oft für ein
      Spielzeug gehalten. Das KfV warnt vor dem rasenden Risiko, das
      eine Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h erreichen kann.
      Wien (OTS) - Kaum jemand hat eine genaue Vorstellung von Pocket-
      oder Mini-Bikes. Auch ihre rechtliche Stellung ist hinlänglich
      unbekannt. Pocket-Bikes sehen aus wie herkömmliche Motorräder, nur
      um einiges kleiner. In der Regel sind sie nicht größer als 110 cm x
      50 cm x 50 cm. Umso bemerkenswerter aber ist ihre
      Höchstgeschwindigkeit, die bis zu 80 km/h erreicht. Diese Kombination
      aus attraktiver Miniausgabe von "echten" Motorrädern und extrem hoher
      Geschwindigkeit lässt das Pocket-Bike zu einem rasenden, ja sogar
      tödlichen Risiko werden, das vor allem auf Kinder und Jugendliche
      einen großen Reiz ausübt. Schlagzeilen machte der Tod eines erst
      13-Jährigen im letzten Sommer in Deutschland. Er war mit seinem
      Pocket-Bike auf einem Parkplatz unterwegs. Er übersah die Querstange
      eines Absperrgitters und erlitt bei dem Aufprall tödliche
      Kopfverletzungen. Selbst sein Helm hielt diesem enormen Aufprall
      nicht stand.

      Pocket-Bikes sind keine Spielzeuge!
      "Eltern muss klar sein, dass es sich bei den Mini-Bikes keinesfalls
      um ein Spielzeug handelt, sondern um ein äußerst gefährliches Gerät.
      Nicht nur die hohe Geschwindigkeit stellt ein großes Unfallrisiko
      dar, sondern auch die Tatsache, dass solche Gefährte gravierende
      Konstruktionsmängel aufweisen", warnt Mag. Dr. Armin Kaltenegger,
      Leiter des Bereichs Verkehr & Mobilität im Kuratorium für
      Verkehrssicherheit (KfV). Hinzu kommt die mangelnde
      Verbraucherinformation seitens der Hersteller oder Händler. Deshalb
      ist es keine Seltenheit, dass die Mini-Motorräder als "Spielzeug"
      deklariert werden. Hergestellt werden sie vorrangig in China und
      hierzulande zu Billigpreisen angeboten. Des Weiteren sind sie
      meilenweit von jeglichen Sicherheitsnormen entfernt. In der Rennszene
      werden diese Billigprodukte aufgrund ihrer schlechten Qualität als
      "Chinakracher" bezeichnet. "Mittlerweile häufen sich ernsthafte
      Unfälle mit Pocket-Bikes in Europa. Es ist höchste Zeit, diese Gefahr
      ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen", bekräftigt
      Kaltenegger.

      Rechtliche Aspekte
      Grundsätzlich sind Pocket-Bikes nicht zur Verwendung auf öffentlichen
      Straßen bestimmt. Die kleinen Zweiräder stellen auch dann ein großes
      Unfallrisiko dar, selbst wenn sie ausschließlich auf Privatgrund ohne
      öffentlichen Verkehr benutzt werden. Da sie keine Kraftfahrzeuge im
      Sinne des Kraftfahrgesetzes sind, gibt es keinerlei Vorschriften über
      Lenkberechtigung, Kennzeichnung und das Tragen von Helmen.
      Pocket-Bikes werden jedoch oft als Sportgeräte eingesetzt. In
      Österreich, der Schweiz und in Deutschland finden regelmäßige
      Pocket-Bike-Meisterschaften statt, an denen Fahrer aus dem gesamten
      EU-Raum teilnehmen.

      KfV unterstützt Forderung nach mehr Verbraucherinformation
      Laut Europäischer Kommission sollen für Behörden, die für
      Marktaufsicht in den Bereichen Maschinen, Verbraucherschutz, Zoll und
      Straßenverkehrssicherheit zuständig sind, Leitlinien für den Umgang
      mit Mini-Bikes erstellt werden. Des Weiteren fordert die EU in einem
      Schreiben an alle Mitgliedsstaaten, die Konstruktion von Pocket-Bikes
      mit Hilfe von Stichproben zu überprüfen, Importeure und Händler zu
      beraten und die Rücknahme unsicherer Geräte zu gewährleisten. Im
      Dezember 2006 soll über weitere Maßnahme beraten werden. "Ich begrüße
      es sehr, dass die Gefahr der Miniaturmotorräder nun auch von der EU
      erkannt wurde und es eine offizielle Aufforderung an die
      Mitgliedsstaaten gibt, Leitlinien herauszugeben und die
      Öffentlichkeit ausreichend zu informieren. Nur so kann auf das
      Gefahrenpotenzial dieser scheinbar harmlosen Zweiräder aufmerksam
      gemacht werden", sagt Kaltenegger abschließend.

      Rückfragehinweis:


      Mag. Kerstin Gardill
      Kuratorium für Verkehrssicherheit
      Marketing & Kommunikation
      Tel.: 05 77 0 77-1906
      E-Mail: kerstin.gardill@kfv.at
      kfv.at


      *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
      INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - OTS.AT ***

      OTS0065 2006-08-22/10:32

      221032 Aug 06

      Quellenangabe:kfv.at/index.php?id=250&tx_ttnews[tt_news]=1076&tx_ttnews[backPid]=130&cHash=933ba8340f
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