Seit vorsichtig, wenn ihr auf Parkplätzen fahrt!

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Wenns ihr zum ersten mal Auffällig geworden seit, wirds wohl auf Sozialstunden rauslaufen...

      Wegen was seit ihr denn angezeigt worden? Eventuell habt ihr auch Glück und die Anzeige wird fallengelassen
      Niveau ist keine Creme

      papst91 schrieb:

      hat das mit dem gemisch vill etwas damit zu tun das ich 15w 40 motoröl vom auto benutze? oda muss man unbedingt 2takt synthetik öl nehm?
    • mauser abwarten könnt ihr nix machen!!!! aber wenn ihr scho bescheid wisst, warum nehmt ihr nich einfach bissel Absperband u hättet die "noch vorhandene kleine einfahrt" dicht gemacht ?????? Dann ist zum nächsten heut Sonntag u da wolln eben die meisten leutz ihre Ruhe!!! So nen Pockewt macht eben Krach u das hört man auch viele viele Meter.! Hoffe ihr habt draus gelernt u fahrt nun nurnoch auf gescheiten abgesoerten plätzen wie zb Kartbahn!! Wegens Geld.. evtl hilft nen JOB? Zeitung austragen, Werbeprospeckte verteilen, für ältere Leutz einkaufen, mit nachbars Hund gassi gehen! Gibt einiges !!!
    • Ja thx für eure tipps, aber ich kam mit der Polizistin noch ins gespräch, wegen der verschiedenen absperrarten.
      Ich hab sie gefragt, ob es sonst gut währe, wenn wir es mit rot/weiss gestreifte Absperrband absperren. Sie hat gesagt, das geht auch nicht. Dann hab ich sie noch gefragt, was mit Pylonen oder Reifen währe. Sie hat wieder nein gesagt, es muss verschlossen sein, bsp. ein Tor...
      @Böhser Onkel
      Ich glaube die Pockets wahren kaum zu hören weil 1. der Parkplatz an einer dicht befahrenen Autobahn liegt, 2. es keine Bewohner hat (neben an Firmengelände), erst nach etwa 500m

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von SuZuKi-RaCeR13 ()

    • naja!^^ pech! is schon einigen passirt :rolleyes: aber so schlim wird das nicht werden mit der anzeige! (kommt aber oft auf die bullen an wie die so gelaunt sind! )

      mit dem passenden job kann man sich das kartbahn fahren auch ma öfters erlauben!
    • hier ist ein jurist gefragt....am besten die rechtschutzversicherung noch checken und abwarten bis die sich melden.
      wichtig: anzeige wegen was?
      lärmbelästigung?.....glück gehabt, da musst ihr nicht viel befürchten
      fahren ohne versicherungssutz, führerschein und straßenzugelassenes fahrzeug.....das wird heftig.

      für die zukunft:
      -ein erlaubnissschreiben vom geländeinhaber/nutzer ( einkaufszentrum-leiter, etc.....nett anfragen, erklären was ihr vorhabt, usw.)
      -absperren, geht auch mit band

      wir haben auch die möglichkeit auf so ein gelände zu gefahren, machen es aber ganz selten weil wir so schöne strecken in der umgebung haben :D ....alle einfahrten sind mit rot-weiß-band abgesperrt, die polizei kommt öfters vorbei....am anfang wurde noch gefragt, jetzt schauen die nur noch spaßeshalber zu.
    • hallo leute. bin neu hier. habe seit ein paar jahren ein pocket bike, und fahre nur ganz selten damit. habe demnächst vor mal ab und zu auf den harzring zu fahren. wollte zu dem thema hier mal was sagen da ich davon ein lied singen kann :D
      Als ich damals bei dem Marktkaufparkplatz in der stadt spät abends nach feierabend gefahren bin mit dem kleinen geschoss, kam mir aufeinmal die rennleitung entgegen und ich den schön in die arme geheizt :cursing: klasse dachte ich nur, als sie mich nach der zulassung für das ding gefragt hatten musste ich fast anfang zu lachen...die beiden alten herren hatten sowas noch nie gesehn. während mich der eine befragte staunte der sein kollege nich schlecht: boa guck ma sogar slicks.... :rolleyes:
      naja zum glück hab ich ja ein motorradführerschein. also schonmal eine sorge weniger, dann wollten die das ding beschlagnahmen und wollten wissen wo das her kommt. hab gesagt hab ich mir ma bei ebay erworben. darauf hin durft ichs dann doch noch behalten. zu der frage wie schnell das ding fährt hab ich nur gesagt, keine ahnung, hat kein tacho war auch noch dabei alles einzustellen...und das wars dann auch schon. haben mich nach hause geschickt und mit meine laune war im keller. paar tage später bekam ich post. anzeige wegen fahren ohne zulassung bzw versicherung. ich habe mich dann schriftlich geäußert, und gesagt, das ich alles zugebe, das ich jedoch nicht wusste das dort StVo gilt :whistling: und ich extra spät abends nach geschäftsschluss dort gefahren bin, und es tut mir leid ....*schleim schleim schleim*
      hat auch funktioniert :) wurde freigesprochen, anzeige wurde fallengelassen weil ich einsichtig geworden bin. haben nur meine daten und den vorfall für die nächsten jahre gespeichert. dat wars glück ghabt 8)

      PS. war vorher nie auffällig geworden außer ne rote ampel X(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Minifuzzi ()

    • racedevil schrieb:

      hier ist ein jurist gefragt....am besten die rechtschutzversicherung noch checken und abwarten bis die sich melden.
      wichtig: anzeige wegen was?
      lärmbelästigung?.....glück gehabt, da musst ihr nicht viel befürchten
      fahren ohne versicherungssutz, führerschein und straßenzugelassenes fahrzeug.....das wird heftig.

      --> so heftig wird das net! nen kumpel hat dafür zwei stunden verkehrserzihungstraining gekricht!

      und minifuzzi du hast ja ma garkeine ahnung! "naja zum glück hab ich ja ein motorradführerschein." jaund was bring der dir?? das is fahren ohne versicherungsschutz bla bla .bla ......................
    • recht hat er und wenns blöd läuft kann man den führerschein sogar entzogen bekommen bei sowas!!!! das ist ähnlich wie wenn jemand mit einem führerschein über eine rote ampel geht. wenn das die rennleitung mitbekommt kann es zum führerscheinentzug kommen da man ja als führerscheininhaben wissen muß das bei rot stehen geblieben werden muß. und auch mitm pocket darf man nicht fahren was man als führerscheininhaber weiß!

    • naja wenn ihr meint, kanns nur so erzählen wie es gewesen war, hätte ich kein führerschein gehabt hätts dafür auch noch ne anzeige gegeben.so haben die es mir auch geschildert, also gabs *nur* eine wegen fahren ohne versicherungsschutz/betriebserlaubnis. so stands da alles....weil fahrzeuge schneller als 6km/h angemeldet oder besser versichert werden müssen.
    • glaub mir das wird fallen gelassen... wurde bei mir vor 2 jahren auch 3 mal gemacht die wollen nur tewas ansgt machen erst kommt ein brief was für anzeige du bekommst und paar wchen später kamm ein anruf das die sache fallen gelassen wurde, als ich das 1 mal gepackt wurde meinte die zu und nur ja geht nachhause mehr nicht also keine namen aufgeschrieben oder so...

      LG

      Larry_GK
    • Matthias k. schrieb:


      racedevil schrieb:

      hier ist ein jurist gefragt....am besten die rechtschutzversicherung noch checken und abwarten bis die sich melden.
      wichtig: anzeige wegen was?
      lärmbelästigung?.....glück gehabt, da musst ihr nicht viel befürchten
      fahren ohne versicherungssutz, führerschein und straßenzugelassenes fahrzeug.....das wird heftig.

      --> so heftig wird das net! nen kumpel hat dafür zwei stunden verkehrserzihungstraining gekricht!

      und minifuzzi du hast ja ma garkeine ahnung! "naja zum glück hab ich ja ein motorradführerschein." jaund was bring der dir?? das is fahren ohne versicherungsschutz bla bla .bla ......................
      Richtig - stopp nein doch nicht. Es erspart ihn die Anzeige für fahren ohne Fahrerlaubnis (Schwarzfahren).
    • schmidi schrieb:

      Matthias k. schrieb:

      und minifuzzi du hast ja ma garkeine ahnung! "naja zum glück hab ich ja ein motorradführerschein." jaund was bring der dir?? das is fahren ohne versicherungsschutz bla bla .bla ......................
      Richtig - stopp nein doch nicht. Es erspart ihn die Anzeige für fahren ohne Fahrerlaubnis (Schwarzfahren).

      yep. und das ist in so einem fall immerhin das potentiell heftigste delikt...

      "ahnung haben"... :D

      r
    • Korrekt,

      soweit ich die Rechtslage in dem Fall beurteilen kann, ist bei vorhandener Fahrerlaubnis für Motorräder der Straftatbestand des "fahren ohne Fahrerlaubnis" nicht gegeben, sondern bliebe eventuell nur die Ordnungswidrigkeit des fahrens ohne Ausreichenden/Vorhandenen Versicherungsschutz (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

      Sollte Jetzt keine Rechtfertigung dafür sein, mit den Bikes auf öffentlichen Parkplätzen rumzusausen.

      Aber im Zweifelsfall schallte es so aus dem Wald, wie man vorher hinein ruft.
      Hatte bei nem Testlauf vor der Haustür auch schon Kontakt mit der Rennleitung, denen ich dann glaubhaft versicherte, daß ich nicht vorhabe mit dem Gefährt an Straßenverkehr teilzunehmen, sondern nur den Vergaser für den folgenden Besuch auf der Kartbahn versucht habe einzustellen - was natürlich auch nur mit einem laufenden Motor möglich ist ;)

      Also, sucht euch ein Gelände was nicht unmittelbar im hörbaren Bereich von Anwohnern liegt, keine direkte Anbindung zur Straße hat (Tor, Zaun etc.) fragt bei dem Besitzer um Erlaubnis, lasst es euch kurz formlos bestätigen und geht somit eventuellen Schwierigkeiten aus dem Weg.

      Gruß Tom
      § 146 PbGB:
      • Wer Pocketbikes nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, ist ein Chinese.