Moin Moin =)
Nur mal reeeeeeeein angenommen ich würde mein Pocket Bike mit Abblendlicht, Rücklicht, Hupe, Blinkern und so einer "Kinderfahrrad-Fahne" ausrüsten...dürfte ich mich damit mit roten Kennzeichen bewegen?
Unverantwortlich?! Keine Frage!! Aber es geht jetzt nur um die reine Gesetzeslage...meines Wissens darf ich mit roten Kennzeichen auch Fahrzeuge OHNE Betriebserlaubnis bewegen sofern sie verkehrssicher sind und der StVo. (einigermaßen) entsprechen!
Klar, wenn einen die Polizei damit anhält sagen die sicher nicht nach der Führerscheinkontrolle: "Alles klar...fahren Sie mal ruhig weiter" aber hätte ich in diesem Fall mit rechtlichen Schritten zu rechnen?!
Nur mal reeeeeeeein angenommen ich würde mein Pocket Bike mit Abblendlicht, Rücklicht, Hupe, Blinkern und so einer "Kinderfahrrad-Fahne" ausrüsten...dürfte ich mich damit mit roten Kennzeichen bewegen?
Unverantwortlich?! Keine Frage!! Aber es geht jetzt nur um die reine Gesetzeslage...meines Wissens darf ich mit roten Kennzeichen auch Fahrzeuge OHNE Betriebserlaubnis bewegen sofern sie verkehrssicher sind und der StVo. (einigermaßen) entsprechen!
Klar, wenn einen die Polizei damit anhält sagen die sicher nicht nach der Führerscheinkontrolle: "Alles klar...fahren Sie mal ruhig weiter" aber hätte ich in diesem Fall mit rechtlichen Schritten zu rechnen?!
...stinkt...siffig...laut..........fährt!




