Problem .mein Sohn ist erwischt worden auf der Straße mit poketbike

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    • Problem .mein Sohn ist erwischt worden auf der Straße mit poketbike

      Hi zusammen

      Heute hab ich anruf von den Bullen bekommen,das regt mich wieder auf und bin schon wieder auf 200.
      Er weiss das er nicht auf öffentlicher Straßen fahren darf,hab ihm auch 1000 mal gesagt,und was war
      ich war nicht zuhause und er nimmt es und fährt auf straße,und wird erwischt.
      Was würde ihm jetzt drohen bzw mir auch noch.
      Er ist 16 wird bal 17.
      Beamter hatte gesagt es wird konsequensen haben ,so das er den Führerschein nicht mit 18 kriegen kann,usw usw.
      Was könnt ihr bzw könnt ihr mir was raten,wie soll ich jetzt vorgehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von segal32 ()

    • also geben wird es eine Anzeige wegen fahren ohne Führerschein, Versicherungsbetrug, Keine zulassung... wenn er noch irgendjemand gefärdert hat oder so dann noch mehr, oder wenn er abgehauen ist
      mhm wenn er noch nei Probleme mit der Polizei hatte dann kann es sein das er nur sozialstunden machen muss (und evtl. en geldstrafe, sowie Punkte die er Später dann angerechnet greigt). Aber wenn er schon mal aufgefallen ist bei der Polizei dann würde ich sagen kann es schon sein das er Führerscheinspere bis 21 griegt, und wenn er en Führerschien hat ( z.b. M, oder A1 ...) dann griegt der den Abgenommen evtl.
      Ein Flotter 3er macht immer Spaß

      BMW E46 M3 CSL
      BMW E90 FL 330D 560 NM und so sieht da nach der Fahrt das Gesicht aus :) und dass Tag für Tag aufs Neue
    • Also ich bin auch mal erwischt worden auf der sraße!Aber wolte nur kurz umdrehen und genau da kamen die Bulln!
      Wolte erst abhauen (was ich auch geschaft hätte) bin aber dan stehn gebliebn habs bike aus gemacht und dan blieben die Bulln stehen!
      Aber statt einer Anzeige haben sie mich erst gefragt wie schnell das bike läuft und wo ich damit fahr ich hab ihnen erklärt das ich umdrehn wolte und dan haben sie gesagt fals sie mich nochmal erwischen krieg ich ne anzeige!Also glück gehabt! :D
      scooter tuning is not a crime
    • Also ich bin auch mal erwischt worden auf der sraße!Aber wolte nur kurz umdrehen und genau da kamen die Bulln!
      Wolte erst abhauen (was ich auch geschaft hätte) bin aber dan stehn gebliebn habs bike aus gemacht und dan blieben die Bulln stehen!
      Aber statt einer Anzeige haben sie mich erst gefragt wie schnell das bike läuft und wo ich damit fahr ich hab ihnen erklärt das ich umdrehn wolte und dan haben sie gesagt fals sie mich nochmal erwischen krieg ich ne anzeige!Also glück gehabt! :D


      Tja, dann hast halt an dem Tag paar nette und gutgelaunte Polis getroffen die können aber auch anderes wie bei deinem Sohn...


      Zitat von »segal32«
      Sollte ich den Anwalt einschalten oder wie soll ich das regeln oder einfach akzeptieren,keine ahnung.
      Hab normalerweise mit sowas nie zutun gehabt.

      Und der Pocketbike wurde auch beschlagnahmt,die sagten ich würde es nicht wieder kriegen.



      War es wirklich dein Sohn oder doch du selbst, der erwischt wurde, dein letzter Satz macht mich ein bisschen stutzig...


      Wobei ich den verdacht auch schon so leise bei mir im Kopf sich einschleicht :)
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      BMW E90 FL 330D 560 NM und so sieht da nach der Fahrt das Gesicht aus :) und dass Tag für Tag aufs Neue
    • -Fahren ohne Führerschein
      -Keine Versicherung
      macht unterm Strich
      -------------------------------
      Bußgeld (bis 600 Euro)
      Sozialstunden je nach härte von 5 -> unendlich
      Meistens bleibt es jedoch bei Sozialstunden.
      Gruß
      Das Pocket Bike krigst du wieder, die Polizei darf sowas nicht beschlagnahmen und als Deko im Polizeirevier behalten :D
    • Nicht ganz korrekt.

      Wenn ein Fahrzeug in Verbindung der Begehung einer Straftat beschlagnahmt wurde, gibt es keine rechtliche Handhabe zur Wiedererlangung.
      Das sichergestellte Beweisstück unterliegt dem Verfall und wird im Normalfall verschrottet oder versteigert. (Zur Deckung der Verfahrenskosten)

      Was den Fahrer blüht kommt halt immer auf die Situation an, man kann aber für die gängigen Tatvorwürfe alles im aktuellen Bußgeldkatalog nachlesen und auch im Strafgesetzbuch.

      Je nach dem können Geldstrafe, Punkte in Flensburg (Auch wenn man keine Fahrerlaubnis besitzt), bei Jugendlichen "Sozialstunden", Fahrverbot oder sogar Anordnung einer MPU folgen.

      In vielen Fällen wird es, solange keine vorangegangenen Verkehrsdelikte begangen worden sind das ganze als Kavaliersdelikt abgehandelt und man kommt mit einem "blauen Auge" davon.

      Sicher kommt es auch darauf an, wie und wo man auffällig geworden ist.

      Wenn ich mit so einem Gefährt kreuz und quer im Straßenverkehr unterwegs bin ist das natürlich schwerwiegender, als wenn ich das Teil über einen Feldweg bewege.

      Hauptsache man(n) lernt daraus.

      Wer somit ein Pocket-Bike im öffentlichen Verkehrsraum führt, muss mit folgenden Strafen rechnen: Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn keine Fahrerlaubnis (A, A1) vorhanden ist; Anzeige wegen Fahrens ohne Zulassung und Pflichtversicherung; Anzeige wegen Verstoß gegen die Abgabeordnung.

      Wer als Elternteil seinem Kind das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt, wird wegen des Anordnens/Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
      Rechtsfolgen beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr:
      Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG, wenn keine Fahrerlaubnis (A,A1) vorhanden;
      Anzeige wegen Fahrens ohne Zulassung gem. § 18 (1) StVZO i.V.m. S 24 StVG;
      Anzeige wegen Fahrens ohne Pflichtversicherung gem. § 1,6 PflVersG;
      Anzeige wegen Verstoß gegen die Abgabeordnung (AO) gem. § 370, 378 AO.

      Mögliche Rechtsfolgen gegen Erziehungsberechtigte bei Kindern:
      Anzeige wegen des Anordnens/Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG
      § 146 PbGB:
      • Wer Pocketbikes nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, ist ein Chinese.
    • Kenne jmd ausm Nachbardorf, der einen Unfall mit einem Fahrzeug(Schlepper) verursacht hatte, kam so zustande:
      Er wollte in nen Feldweg einbiegen, und der Autofahrer hinter ihm überholte schon, er bremste ab und bog ein(jedoch war der angeblich vedeckt durch Dreck) , der Autofahrer reagierte und fhr dabei in den Graben.
      Bis her ja nicht besonderes, jetzt ghets weiter.Er hielt nicht an,sondern fuhr Heim und holte seinen Opa und fuhr wieder zurück, in der zwischen Zeit kam schon die Polizei und nahm den Schaden auf.
      Ende vom Lied :sehr viele Sozialstunden ca.12oder mehr, Unfall musste er, glaube ich zahlen.
      Konsequentzen für den Führerschein, den er nach nem Jahr machte gab es nicht.
      Leere Worte an einem toten Tag-> BO
      Rede nie mit einem Idioten,er zieht dich auf sein Nivau herunter und macht dich mit seiner Erfahrung fertig.
      gerstlauer-rides.de
    • Leute also sorry für den ausdruck der so ausdruckt als ob ich es war,aber es war mein sohn ,ich denke ich muss was unternehmen da mein Sohn noch ja minderjährig ist oder mache ich was falsch,die Eltern sind doch mit verantwortlich oder nicht.Ich will auch nicht das er so bestrafft wird schliesslich wollte er ja so gerne mit 18 einen führerschein machen.Ich meine auch wenn die kinder mal probleme machen sollte man ein wenig helfen,oder mache ich da was verkehrt.
    • Das ganze geht jetzt den Behördenweg, wartet einfach mal auf Post, da steht dann drin, was Ihm vorgeworfen wird und die Möglichkeit einer Stellungnahme, die man dann eventuell unter Zuhilfenahme eines Rechtsbeistand abgeben kann oder auch nicht.
      § 146 PbGB:
      • Wer Pocketbikes nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, ist ein Chinese.
    • Bratwurstdieb schrieb:

      Ende vom Lied :sehr viele Sozialstunden ca.12oder mehr
      ....soll das ein witz sein???

      @segal:dein sohn könnte mal persönlich hin und sich erkundigen..... einsicht und besserungswille sollten auf jeden fall pluspunkte ergeben.
      ansonsten wie tom schon sagte, abwarten...wenn es zu heftig ausfallen sollte (bußgeld, fahrverbot), auf jeden fall einen anwalt einschalten...wenn aber nur eine rüge und paar sozialstunden anfallen sollten, alles als eine lehre ansehen......und sozialstunden hat noch keinem geschadet :D :D :D

    • Zitat von »Bratwurstdieb«
      Ende vom Lied :sehr viele Sozialstunden ca.12oder mehr

      ....soll das ein witz sein???


      ich glaub schon ich würde sagen zwischen 30-80 Std. (kommt auch drauf an ob er schon auffällig war...)
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    • Oder warens die 12 Stundne die er am Tag hat machen müssen...
      Denke das er doch ne ganzen Woche im Krankenhaus hat arbeiten müssen.
      Also 84 Stunden.Aber ist schon vorsichtiger geworden mit dem fahren nur nüchtern und ne Flasche Bier schon steht der Roller.
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    • nimm ihm das bike weg damit ers lernt
      ja und dan kannste es nur probieren das de ma net mit den grünen kamerade redest usw evt fällts dan net ganz so schlimm aus aber wie schon gesagt das is schon was oberste stufe mit dem pb auf der strasse
      sag deinem soh auch nochma das er sich endschuldigen soll unsw das ihr euch halt etwas beliebt bei den grünen heinis macht ^^