Mein Kampf mit den Behörden

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    • Die Auflagen vom Landratsamt sind nicht ungewöhlich hoch, sondern ist eine Standardprozedur wenn Du mehr als 5 Tage
      im Jahr Motorsport betreiben willst. Das ganze nennt sich Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
      Um die werdet Ihr nicht rum kommen, wenn Ihr genehmigt fahren wollt. Muss jede Motorsportanlage bzw. motorsportlich
      genutztes Gelände haben. Von der Polizei wird nur kontrolliert ob Ihr eine Genehmigung vom Besitzer habt. Wenn keine
      Bescherden bzgl Lärm von Anwohnern kommen wird das Landratsamt nicht aktiv. Ich habe allerdings auch schon
      Genehmigungen gesehen, die ohne schalltechnisches Gutachten durchgegangen sind. Stattdessen hat ein Beamter des LRA
      ein Messprotokoll eines Trainings erstellt und das wurde als Grundlage genommen. Entweder mit den zuständigen Beamten
      reden oder einfach fahren bis die erste Beschwerde kommt.

      Gruss

      Lucky1

      Samstags Mini- und Pocketbike fahren in Karlsruhe
      amc-albgau.de
      Sandro Cortese Junior Bike Schule
      juniorbiker.de
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    • Lucky1 schrieb:

      oder einfach fahren bis die erste Beschwerde kommt.


      Seh ich genauso. Ihr habt ein Genemigung vom Besitzer, daß Ihr auf seinem Privatgelände fahren dürft. Wenn jetzt die Anforderungen passen (abgesperrt und für andere nicht gefährdent,.......) könnt Ihr da ohne Probleme fahren, bis halt jemand eine Beschwerde rausläßt. Kommt da nichts ist doch gut, auf einem Amt würde ich deswegen gar nicht fragen, denn wie heißt es doch so schön:"Geh nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wü(i)rst" :D




      Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Moppeds die aus China sind!
    • wenn's so einfach wäre ...

      Danke für eure Tips - der Parkplatz entspricht sämtlichen Anforderungen,
      nur wohnen halt 200 Meter entfernt Leute, bei denen entweder der Hahn nur von 12°°Uhr bis 12 Uhr 10 krähen darf
      oder dabei den Kopf in den Mist stecken muß :autsch:
      Deshalb hatten wir natürlich die Polizei promt als Zuschauer.
      Eine Genehmigung des Besitzers interessierte sie nicht.

      Und legal fahren, wie wir es vor hatten ist schlicht unmöglich.
      Als ich den Antrag für die Genehmigung bekam, wurde mir schwindelig.
      Ich rief beim LRA an und informierte den Beamten, das wir absolut kein Kernkraftwerk bauen wollen.
      Darauf antwortete er, daß das halt nun einmal das selbe Formular ist :annie:

      Das nur mal als kleiner Einblick in meinen 2-jährigen Kampf für's biken.

      Umso mehr würde uns freuen, wenn an unserem alternativen Aktionstag am 24.5.10
      einige von euch mit ihren Bikes vorbeikommen würden. Ausstellen - gefahren werden darf ja nicht :S

      Kurvenfuxxer Rudi
    • Jetzt ist die Frage, ob für sowas auf einem Privatgelände überhaupt die Genehmigung des Landratsamt erforderlich ist.

      Beschweren kann sich jeder über alles, ob das eine Grundlage dafür sein kann, daß die Polizei den Betrieb auf dem Privatgelände untersagen darf, wage ich zu bezweifeln.
      --> ich darf auf Privatgelände ja auch sonstige motorbetriebenen Gartengeräte in Betrieb nehmen, solange ich mich an die gesetzlichen Ruhezeiten halte.
      Da ihr dort keine permanente Rennstrecke errichten wollt, ist auch der Antrag (emissions schutz gesetz) meiner Meinung nach nicht erforderlich.

      Lediglich sollte die Sache mit Haftpflichtversicherung bei eventuellen Beschädigungen geregelt sein.

      Wenn das ein öffentliches Gelände wäre, würde das ganze dann so ablaufen wie von Dir geschildert.

      Die jenigen die dort Beschwerden verursachen sind im Grunde die Klientel, die sonntags in aller Herrgottsfrühe anfangen mit in die Mittagsstunden Rasen zu mähen o.ä.

      Da müsste sich im Gegenzug dann mal jemand um eine entsprechende Gegenbeschwerde kümmern (feuer mit Feuer bekämpfen)

      Eigentlich sollte es dem LRA eigentlich darum gehen, einem e.V. ein geeignetes Gelände zur Verfügung zu stellen.

      Leider geht sowas anscheinend nur bei Fußballvereinen oder zahlungskräftigen Tennisvereinen :cursing:
      § 146 PbGB:
      • Wer Pocketbikes nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, ist ein Chinese.
    • Lra´s sind schon seltsame Instutionen,v.a. das Günzburger...

      Sollte man halt mal hin gehn und mit denen richtig reden.

      Fahrt einfaach,kann doch nix passieren,ist ja keine Lärmbelästigung,sollen die halt mal einwenig Toleranz entgegen bringen...
      Leere Worte an einem toten Tag-> BO
      Rede nie mit einem Idioten,er zieht dich auf sein Nivau herunter und macht dich mit seiner Erfahrung fertig.
      gerstlauer-rides.de
    • privatgelände oder nicht, du darft nur solange was dort machen biss es jemanden stört. ab da hast du ein problem ......und dieses stadium habt ihr leider schon erreicht.

      worauf ihr euch noch berufen könnt, ist das "seltene ereignis" von denen 18 stück pro jahr erlaubt sind. wie das genau funktioniert, müsst ihr mit den leuten vom amt abklären, gegebenenfalls eine genehmigung dafür einholen.
      den antrag vom lra für einen dauerbetrieb, kannst du vergessen! kostet so viel geld, nerven und zeit, dass es sich für ein parkplatz nicht lohnt.....abgesehen davon dass es nicht sicher ist ob ihr das dann auch überhaupt genehmigt bekommt....ausgefüllt heißt nicht anerkannt.

      ist zwar traurig, aber da wird nichts anderes helfen, nicht mal ein hungerstreik.

      das einzige richtige ist, eine strecke zu finden die sicher für einige jahre von euch gepachtet / vermietet werden kann, für die es sich lohnt, den aufwand einer dauerhaften genehmigung zu machen, bis dahin versucht es als "seltenes ereignis", viel glück!

      noch was: dass ihr auf der kartbahn fahren dürft oder nicht, hängt mit der jeweiligen lra-zulassung der kartbahn zusammen. d.h. wenn ihre genehmigung nur für 4-räder besteht, dann werden die nie 2-räder drauflassen, dadurch würden die nur ihre zulassung aufs spiel setzten und das wird garantiert keiner riskieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von racedevil ()

    • racedevil schrieb:


      worauf ihr euch noch berufen könnt, ist das "seltene ereignis" von denen 18 stück pro jahr erlaubt sind. wie das genau funktioniert, müsst ihr mit den leuten vom amt abklären, gegebenenfalls eine genehmigung dafür einholen.


      18 sind es nur wenn man bereits eine Genehmigung nach dem Bundes Immissionsschutz Gesetz hat. Ansonsten sind es 5 Tage im Jahr an denen Ihr die Grenzwerte überschreiten dürft.

      Gruss

      Lucky1

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