Bericht der Polizei in Osthessen

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    • Bericht der Polizei in Osthessen

      Habe einen Bericht der Polizei in Osthessen gefunden und finde das er ganz interessant ist:


      Was sind Pocket-Bikes?
      Pocket-Bikes sind kleine Zweiräder, die bis 24kg schwer und etwa einen Meter lang sein können. Die Sitzhöhe liegt etwa bei 40 bis 50cm. Die Motorisierung besteht aus einem Einzylinder-Zweitaktmotor (Rasenmähermotor), der zwischen 1,6 und 16 PS stark sein kann. Höchstgeschwindigkeiten liegen teilweise bei über 70 km/h.

      Gegenwärtig überschwemmen Produkte aus Fernost den europäischen Markt. Sie werden vor allem im Internet (Ebay) und sogar in Möbelhäusern, Kleinmärkten und Versicherungsläden zum Kauf angeboten.

      Importeure und Verkäufer müssen dabei wichtige Bestimmungen beachten. Der Importeur bestimmt bei der Einfuhr auf den deutschen Markt die bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes. Soll das Minibike für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden, benötigt es eine Betriebserlaubnis oder einen Fahrzeugbrief.

      Die überwiegende Anzahl der Pocket-Bikes sind jedoch nicht für den öffentlichen Straßenverkehr bestimmt und fallen somit unter das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, da für sie keine spezialgesetzliche Regelung zutrifft. Es sind auch keine Spielzeuge, da Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren gem. der Spielzeugrichtlinie generell ausgeschlossen sind.

      Importeur und Händler sind verpflichtet, dass Pocket-Bikes gem. der Maschinenrichtlinie mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet ist und eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache an den Käufer ausgehändigt wird. Aus dieser Betriebsanleitung muss die bestimmungsgemäße Verwendung sowie Hinweise zur sachwidrigen Verwendung (d.h. keine Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum) hervorgehen!
      Sachwidrige Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr:


      Grundsätzlich dürfen solche Fahrzeuge nur auf Privatgrundstücken bzw. abgesperrten Parkplätzen (nur mit Zustimmung des Eigentümers) benutzt werden.

      Im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung handelt es sich bei Pocket-Bikes zweifelsohne um ein Kraftfahrzeug, so dass für das Führen im öffentlichen Straßenverkehr gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind. Da das Pocket-Bike Geschwindigkeiten von mehr als 45 km/h erreicht, ist die Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A erforderlich. Weiterhin müssen Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h, die im öffentlichen Verkehr geführt werden, zugelassen sein.

      Das Pocket-Bike ist als Kraftrad einzustufen und benötigte damit die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein amtliches Kennzeichen. Nach derzeitiger Rechtslage hat das Pocket-Bike keine Betriebserlaubnis und ist deshalb nicht zulassungsfähig.

      Weiterhin sind für Kraftfahrzeuge mit regelmäßigem Standort im Inland eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Steuerpflicht zu beachten.

      Wer somit ein Pocket-Bike im öffentlichen Verkehrsraum führt, muss mit folgenden Strafen rechnen: Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn keine Fahrerlaubnis (A, A1) vorhanden ist; Anzeige wegen Fahrens ohne Zulassung und Pflichtversicherung; Anzeige wegen Verstoß gegen die Abgabeordnung. Wer als Elternteil seinem Kind das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt, wird wegen des Anordnens/Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.

      Seit diesem Jahr werden gedrosselte Pocket-Bikes bis 40 km/h für den öffentlichen Verkehrsraum zugelassen. Dafür wird ein Versicherungskennzeichen sowie die FE-Klasse M benötigt.

      Eine rasende Gefahr
      Die geringe Größe des Pocket-Bikes macht eine sichere bzw. gefahrlose Fahrweise unmöglich. Sie sind nicht mit Scheinwerfern und Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet, die Bremsen entsprechen nicht den gefahrenen Höchstgeschwindigkeiten und ihre Reifen haben kein Profil. Die niedrige Sitzposition führt dazu, dass sie für andere Verkehrsteilnehmer kaum erkennbar und bei Unfällen schwerste Verletzungen vorprogrammiert sind.
      Im August des vergangenen Jahres war ein 13jähriger Junge in Nordhorn das erste tödliche Opfer eines solchen Unfalles, denn insbesondere Kinder sind nicht in der Lage, die gefahrenen Geschwindigkeiten zu beherrschen.

      Die Polizei in Osthessen rät dringend vom Erwerb solcher Fahrzeuge abzusehen, denn neben den Unfallgefahren weisen die Pocket-Bikes gefährliche technische Mängel auf. In der Rennszene werden sie „Bonsai-Bike“ oder auch „Chinakracher“ genannt. In die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören die Pocket-Bikes nicht. Und noch ein wichtiger Hinweis: für verursachte Schäden mit dem unversicherten Fahrzeug haftet der Eigentümer mit seinem Privatvermögen!


      Rechtsfolgen beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr:
      Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG, wenn keine Fahrerlaubnis (A,A1) vorhanden;
      Anzeige wegen Fahrens ohne Zulassung gem. § 18 (1) StVZO i.V.m. S 24 StVG;
      Anzeige wegen Fahrens ohne Pflichtversicherung gem. § 1,6 PflVersG;
      Anzeige wegen Verstoß gegen die Abgabeordnung (AO) gem. § 370, 378 AO.

      Mögliche Rechtsfolgen gegen Erziehungsberechtigte bei Kindern:
      Anzeige wegen des Anordnens/Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG
    • bericht is wie immer halt was passiert man darf nicht auf straße fahren. find aber gut dass die anzeigen aufgelistet sind.

      Pasami schrieb:

      Zitat


      In die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören die Pocket-Bikes nicht.
      stimmt teils teils muss man sagen ich mein wenn ein kind mit nem pocketbike auf der straße fährt stimmt das aber wenn es mit dem pocketbike gut umgeht damit auf ner kartbahn fährt is es doch okay?
      oder dürfen kinder die sich für motoren und motorräder intressieren keine hobbys haben! :autsch: :autsch: :autsch:
      suche blata bike!!
    • Das zu verbieten bringt überhaupt nichts . DANN fangen die Kids an zu rauchen, zocken gewaltätige Onlinespiele oder machen sonstigen Sche***. Dann doch lieber unter aufsicht eines erwachsenen fahren lassen und evtl. bei den oben genannten sachen sagen: Wenn ich dich damit nocheinmal erwische gibts kein Pocketbike mehr.Oder soetwas. Also soll man mal darüber nachdenken, was dann doch gesünder und Jugendfreier ist lol :D

      Was ist ein Appenzeller?
    • könnte jeden einzelnen satz unterschreiben, stimmt alles so wie es da steht. werden wohl einige threads hiermit überflüssig ( "wo kann ich fahren", etc.)
      es zielt auf die breite masse (kracher & co.), soll man auch so interpretieren und klärt eindeutig die sachlage auf......wundert mich wirklich dass das von der polizei kommt :D
      :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

      hey appenzeller: wie alt bist du und was zockst du? .....die fragen sind ernst gemeint!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von racedevil ()

    • Surrz schrieb:

      Sachwidrige Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr:


      :schimpfen:

      hier geht es nicht um hobbys o. fahren auf kartbahnen

      es wird keinem verboten das teil auf einer dafür vorgesehenen strecke zu bewegen

      es könnte allerdings sein wenn irgendwann nur noch verrückte kids durch die dörfer düsen dass es irgendwann mal eine neue gesetzesverschärfung geben wird

      also nicht auf öffentlichen straßen, wald oder feldwege rumgurken

      dann gibts auch keinen ärger :!: :!: :!:

      :bier:
    • F12speedx schrieb:

      bericht is wie immer halt was passiert man darf nicht auf straße fahren. find aber gut dass die anzeigen aufgelistet sind.

      Pasami schrieb:

      Zitat


      In die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören die Pocket-Bikes nicht.
      stimmt teils teils muss man sagen ich mein wenn ein kind mit nem pocketbike auf der straße fährt stimmt das aber wenn es mit dem pocketbike gut umgeht damit auf ner kartbahn fährt is es doch okay?
      oder dürfen kinder die sich für motoren und motorräder intressieren keine hobbys haben! :autsch: :autsch: :autsch:


      Du gehst zum Lachen... in den Keller... oder??? :rofl: :autsch:

      Und nochmal... SPASS!

      Ihr legt machmal auch alles auf die Goldwage... wenn es in eure Richtung geht!? :wacko:

      Ok... dann mal ernst weiter! :schimpfen:

      LG
    • Doch zugelassen?

      Surrz schrieb:


      Seit diesem Jahr werden gedrosselte Pocket-Bikes bis 40 km/h für den öffentlichen Verkehrsraum zugelassen. Dafür wird ein Versicherungskennzeichen sowie die FE-Klasse M benötigt.

      Aha,also sind sie doch zugelassen oder?
      Dann muss ich nurnoch ein kennzeichen besorgen und den passenden schein und das bike auf 40 drosseln und ich darf fahren, oder?
      Suche pro pipe bis 50 euro,
      bitte per pn melden.
    • Halodrie schrieb:

      Aha,also sind sie doch zugelassen oder?
      Dann muss ich nurnoch ein kennzeichen besorgen und den passenden schein und das bike auf 40 drosseln und ich darf fahren, oder?

      ja klar, ist ja kein problen......eine kleinigkeit darfst du nicht vergessen, ist aber auch nur ein klacks: Betriebserlaubnis einholen.
    • Surrz schrieb:

      Ja genau :D
      nur wohin willst du die Batterie setzen
      die dann alles wie Scheinwerfer Blinker Bremslicht usw mit strom versorgt ?(

      aber wenn du vor hast zum Tüv zu fahren bitte mach ein Video, ich muß das sehen

      der richtige Ansprechpartner wäre das Kraftfahrt Bundesamt die erteilen betriebserlaubnisse ;)
      Ist mir zu blöde,davor kauf ich mir nen chinamidibike!
      Die bekommt man schon für 150 euro mit Straßenzuslassung :D :D :D :D
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