Anrecht auf Geldrückgabe?

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    • Anrecht auf Geldrückgabe?

      Hallo,
      ich hätte mal eine Frage wegen dem ccm Schwindel.Ich habe jezt bei meinem Kracher nur die 40ccm. Angegeben waren aber 49ccm.
      Durch diesen unterschied ist der Kracher weniger wert. Habe ich jetzt noch 3 Wochen nach dem Kauf anspruch auf Schadensersatz?
      Wie viel könnte ich da rausholen? Wie sollte ich das machen? Kann ich ihn auch Anzeigen wegen Täuschung?

      MfG Snifty
      Wer zuletzt lacht ....................hat den Witz nicht verstanden :rofl:
    • da kannst nix raus hollen,der verk wird das sicher nich "Vorsätzlich" machen,die wissen das eben auch nich, u verlassen sich auf die Daten ,die Sie bekommen. U weniger Wert isser so auch nich... Ist mit o ohne 49ccm Motor nix wert!
      Kannst natürlich anzeigen usw machen,aber glaub da hast mehr kosten,als nutzen... Nimms hin u gut! Unterschied in der Leistung sinds auch nich!
    • Genauso ist es, wie BO schon schrieb.

      In den chinesischen Herstellerangaben und Preislisten wurde schon immer bei den Bikes "47/49ccm Pocketbike " ( für die kleinen , normalen " Kracher" ) angegeben.

      Bei einigen E-Teilen , dann auch natürlich differenziert entweder für 47ccm und/ oder 49ccm ( z. Bsp. bei BB Zylindern : KW mit 10er Kolbenbolzen und KW mit 12 Kolbenbolzen), wobei der Kolbendurchmesser dann aber auch immer 44 mm beträgt ;( . Dann noch f. einige Teile und Motoren f. die Gopeds , usw...

      Gruß

      Driver
      Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiss alles besser.
      ( Sokrates )

      " Der Laie kennt es nicht und der Dumme denkt, es muß so sein ! ! ( ...oder war es doch umgekehrt ??!!
      ;) )
      ( Altes Zitat von Pappi )
    • Ich meine wenn mir ein Händler zu sichert, dass das Bike 49ccm hat und es hat dann tatsächlich nur 40ccm, dann könnte man doch von dem Kaufvertrag zurücktreten.

      Wenn man ein Fahrrad mit Scheibenbremsen bestellt und eins ohne bekommt so muss der Händler doch auch nachbessern.

      Jetzt habe ich dieses hier gefunden: §476 Beweislastumkehr: Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrenübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gafahrenübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

      Sprich der Händler muss beweisen das seine Zylinder 49ccm haben.

      Und ein Mitglied ausm Forum hat mal einen Händler angeschrieben




      Hallo,

      ich muss Ihnen mitteilen, dass Sie sich da irren,
      Alle angebotenen Tuning Bikes, Cross Bikes und Pocket Bikes haben 49 ccm.
      Wir führen keine 40 ccm Bikes, außerdem wäre es mir neu, wenn es überhaupt
      40 ccm Bikes auf dem Markt gibt.

      MfG
      xxx



      Wobei ja 99% der Kracher nur die 40ccm haben.

      Und ich mein 25% mehr Hubraum machen sich schon bemerkbar.
      Wer zuletzt lacht ....................hat den Witz nicht verstanden :rofl:
    • Schau mal ins BGB.... da steht was dazu ! Im Grunde genommen könntest du ihm nichts anlasten wenn er sozusagen "unwissentlich" aufgrund der Angaben seines Zulieferers die Bikes als 49ccm verkauft. Mit der Mail die er dir geschickt hat, hat er sich allerdings selbst ins Knie geschossen da er dir damit einen Artikel zugesichert hat den er so nicht geliefert hat!

      Du kannst bei dem Verkäufer laut §439 BGB einen Anspruch auf Nacherfüllung geltend machen.Das bedeutet das du ihm schriftlich(per Einschreiben) eine angemessene Frist (10Werktage) Zeit gibst, die Sache zu beheben entweder durch reparatur oder Nachlieferung....

      Wenn er dies ablehnt oder der Sache nicht nachkommt dann kannst du entweder vom Kaufvertrag zurücktreten-oder Anspruch auf Preisminderung durchsetzen. Es steht dir als Käufer frei welche der beiden Varianten du geltend machst.

      Laut § 439 abs.2 hat der Verkaufer bei Mängeln an der Ware sogar die Portokosten für die Rücksendung zu tragen!


      In deinem Fall würde ich den Verkäufer bitten eine angemessene Preisminderung zu akzeptieren.Aber wie gesagt musst du ERST einen Antrag auf Nacherfüllung gestellt haben.......


      gruß.....
    • Snifty schrieb:

      Ich meine wenn mir ein Händler zu sichert, dass das Bike 49ccm hat und es hat dann tatsächlich nur 40ccm, dann könnte man doch von dem Kaufvertrag zurücktreten.



      Hallo,

      ich muss Ihnen mitteilen, dass Sie sich da irren,
      Alle angebotenen Tuning Bikes, Cross Bikes und Pocket Bikes haben 49 ccm.
      Wir führen keine 40 ccm Bikes, außerdem wäre es mir neu, wenn es überhaupt
      40 ccm Bikes auf dem Markt gibt.

      MfG
      xxx





      Auf Grund der oben genannten Aussagen der Händler - sogar auf Nachfrage hin - kann man natürlich zurücktreten !
      Die Artikelbezeichnung ist somit nicht identisch mit der bestellten u. gelieferten Ware, was ohne vorherige Nachfrage oder auch Info beim Kunden , ob er trotzdem so haben möchte ( sei es , falls mal ein Artikel z. Zt. nicht am Lager ist oder ähnliches ) eigentlich so nicht ausgeliefert werden sollte ( nennt man auch : Warenunterschiebung ).

      Würde er erklären das nur die sog. Verkaufsbezeichnung " Pocketbike 49 cc " ( oder 47/49cc ) lautet , das Bike selbst aber nur einen 40ccm allgem. besitzt, wäre es korreckt !

      ( Das gleiche Bsp. wie die SHA 14/14 replica laufend als 19er vergaser angeboten werden !! Habe mal Händlerkollegen, bzw. Verkäufer daruf hingewiesen:
      Antwort: " ... ich weiß, nur alle anderen schreiben es ja bei E-bay auch " !!! )

      Dann haben sie selbst Schuld , meine ich mal, bei vorsätzlichen unkorrekten Angaben .

      Gruß

      Driver
      Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiss alles besser.
      ( Sokrates )

      " Der Laie kennt es nicht und der Dumme denkt, es muß so sein ! ! ( ...oder war es doch umgekehrt ??!!
      ;) )
      ( Altes Zitat von Pappi )
    • Naja über den Kracher an sich beschwer ich mich ja nicht sondern darum dass der Verkäufer seinen Teil vom Kaufvertrag nicht erfüllt hat.
      Da er ein Kracher geliefert hat der anstatt den angegebenen 49ccm nur 40ccm hat.

      Sprich beschwerde über den Verkäufer und nicht über das Bike ;D
      Wer zuletzt lacht ....................hat den Witz nicht verstanden :rofl:
    • Wie du ja scho mitbekommen,hast,wissen die Verk fast gar nich,das es da unterschiede bei den Motoren gibt.. u nochmal..die unterschiedlichen ccm u leistung merkt man nicht!!! die motoren sind standart mit 40 u 49ccm gleich samt Schrott!!! Wie der Verk ja scho schreibt
      außerdem wäre es mir neu, wenn es überhaupt
      40 ccm Bikes auf dem Markt gibt
      wirst kaum nen Cent "ausgleich" bekommen o gar nen andern Motor! Lass es einfach u bau den motor auf o um u gut!
    • CNC-Tec schrieb:

      dejure.org/gesetze/BGB/434.html

      dejure.org/gesetze/BGB/439.html

      soviel zu dem Thema "einfach dabei belassen"....... Warum soll man so etwas hinnehmen wenn es nicht rechtens ist??
      Genau so seh ich das auch. Nur wie kann ich das jetzt dem Verkäufer klarmachen? Hab den Motor auseinander genommen und den Kolben gemessen und davon ein Foto gemacht so in dieser Richtung:
      [b]
      [/b]


      Was für Ansprüche hab ich denn nun? Nachbesserung wohl kaum da ich dieses Manko mit nem BB beseitigt habe.
      Wie viel kann ich verlangen vom Verkäufer?

      Zitat von Böhser Onkel :"Wie du ja scho mitbekommen,hast,wissen die Verk fast gar nich,das es da unterschiede bei den Motoren gibt.. u nochmal..die unterschiedlichen ccm u leistung merkt man nicht!!! die motoren sind standart mit 40 u 49ccm gleich samt Schrott!!! Wie der Verk ja scho schreibt"

      Ich denke schon das man 25% mehr Hubraum merkt ;D
      Wer zuletzt lacht ....................hat den Witz nicht verstanden :rofl:
    • Böhser Onkel schrieb:

      Wie du ja scho mitbekommen,hast,wissen die Verk fast gar nich,das es da unterschiede bei den Motoren gibt.. u nochmal..die unterschiedlichen ccm u leistung merkt man nicht!!! die motoren sind standart mit 40 u 49ccm gleich samt Schrott!!! Wie der Verk ja scho schreibt
      außerdem wäre es mir neu, wenn es überhaupt
      40 ccm Bikes auf dem Markt gibt
      wirst kaum nen Cent "ausgleich" bekommen o gar nen andern Motor! Lass es einfach u bau den motor auf o um u gut!

      Böhser Onkel schrieb:

      zum1. nein den unterschied merkt man nicht wirklich....
      zum2. nachdem du nun scho den Motor auseinander nimmst.... erlöschen wohl deine "Garantieansprüche" :thumbsup:
      zum3. mir scheint,hier will nur einer am besten nen kostenloses Bike ...
      Auch wenn man es nicht merkt ist es nich egal. Wenn man en Auto mit Airbag kauft und es ist keiner drin muss der Verkäufer nachbesser.
      Und ohne den Motor auseinander zu nehmen kann man das leider schlecht Messen und es geht nicht um die Garantie sondern um die Austattung.

      Und zu dem 3ten:
      Wer zuletzt lacht ....................hat den Witz nicht verstanden :rofl:
    • @snifty: jetzt wo du das Ding zerlegt hast, kannst du es eigentlich vergessen mit irgendwelchen Ansprüchen denke ich mal...... Da man ja nun nicht mehr feststellen kann das da auch wirklich mal ein 40cm³ Zylinder drauf war>> außer du hast den Motor von nem geprüften und beglaubigtem Sachverständigen zerlegen lassen :D DAS glaube ich allerdings eher weniger.....


      Und JA--es gibt Gerätschaften um auch OHNE Demontage des Zylinders den Kolbendurchmesser bzw der Laufbuchse zu ermitteln........


      gruß CNC-Tec
    • Formaljuristische Betrachtung und Wirklichkeit

      Hallo zusammen,

      habe genau das selbe Problem. Im ebay bei einem Händler ein PB zum "reinschnuppern" gekauft.
      Beworben wurde dieses mit den Specifikationen 49 ccm. Nach Lieferung habe ich gelesen wie man von außen erkennen kann, welcher
      Kolben in den Dingern verbaut ist, demzufolge habe ich eine 40ccm bekommen.

      Zum Formaljuristischen:

      Bei der Angabe 49ccm handelt es sich um eine zugesicherte Eigenschaft. Fehlt diese liegt ein Mangel vor, Der Händler hat entweder das Recht nachzubessern oder muss die Rückgabe (Wandlung des Kaufvertrages) akzeptieren. Selbst nach Ablauf der Gewährleistung wäre eine Rückgabe möglich, da es sich um einen versteckten Mangel handelt :). Insofern hat der Händler, wenn er bei der Beschreibung 49ccm angegeben hat, gar keine Chance :thumbsup:

      Selbst wenn erst durch eine Zerlegung des Motors der Mangel ans Licht kommt, kann der Händler nicht ohne weiteres wegen erloschener Gewährleistung (Garantie gibts nicht mehr, das heißt heute Gewährleistung auf Sachmängel) verweigern, denn er muß beweisen, das dadurch ein Schaden entstanden ist, was er nicht kann, wenn der Motor läuft :rolleyes:

      Noch besser whre wenn er tatsächlich eine Garantie gegeben hätte, denn Garantie ist im juristischen unabhänig vom Verursacher, das bedeutet er haftet in jedem Fall innerhalb der Garantiezeit. (Habe jedoch noch keinen Händler gesehen, der noch von Garantie redet/schreibt) :(


      Sinn und Unsinn:

      Also liegt ein Mangel vor, aber was soll der Händler tun. Nachliefern kann er nicht, da er die Dinger so aus China bezieht, und es sich um reine Glücksache handelt wenn mann ein 49ccm bekommt. Meinen Händler darauf angesprochen regaierte sofort, wußte aber auch nicht was er tun sollte (Die bekommen wir so aus China mit den Daten). Da ich mit dem Ding eh nur ein bischen Spaß haben wollte, hab ichs auf sich beruehen lassen und gut is. Was will man für 120,00 Euronen schon groß erwarten :whistling:

      Hab jetzt ne Alutec zusätzlich und bin zufrieden, ist qualitativ schon was anderes und für meine Zwecke ideal. Und es kam, was ich bestellt hatte :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zetti64 ()