Zollkosten

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    • Hi zusammen!
      Ich würde mir gerne was aus Amiland bestellen. Der Artikel kostet 1239 $, also ca 931€. Mich würde nun interessieren, was mich das dann kostet, wenn das durch den Zoll geht? Muss es überhaupt durch den Zoll? Wer hat da schon mal derartiges gemacht? Wer hat Erfahrung oder weis, wo man das erfragen kann?
      fg
    • Hilft mir leider nicht all zu viel dieser Link. Der ist mehr Autos, Goldschmuck, elektronische Geräte, billiges Ware usw geeeignet. Aber trotzdem danke Mario. Hab im Netz auch ein bisschen gestöbert, aber nicht wirklich das passende gefunden. Scheint doch ein bisschen schwierig zu sein. Hängt vom Kaufpreis und Versandkosten ab und dann eben die Zollgebühren noch, die wahrscheinlich 19% ausmachen. Aber genau das will eben noch rausfinden, ob das der Fal ist.
      fg
    • ...
      Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiss alles besser.
      ( Sokrates )

      " Der Laie kennt es nicht und der Dumme denkt, es muß so sein ! ! ( ...oder war es doch umgekehrt ??!!
      ;) )
      ( Altes Zitat von Pappi )

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    • Am besten ist es, wenn du dir die deinem Wohnort nächste Zollstation (bei der du unter Umständen deine bestellte Ware dann abholen musst) im Internet raussuchst und morgen dort anrufst. Da kannst du dann angeben um was für einen Artikel und Kaufpreis es sich handelt und wirst dort sicherlich kompetent und genau beraten. :thumbup:

      Die besten und sichersten Informationen wirst du zu 100% wohl direkt an der Quelle finden. :suche:



      gruß CNC-Tec
    • Also ich jetzt mal jemanden gefunden, der mir das recht gut erklärt hat. Aber ich möchte hier nicht schreiben, weil das ein ewig langes Märchen werden würde und auch bisschen kompliziert ist. Um es ganz kurz zu machen: Der Kaufpreis der Ware in US $, zuzüglich Versand, die 19% Märchensteuer in Deutschland und somit ergibt sich der wirkliche Wert in €. Also das heisst, wenn ich einen Artikel habe, der mich 1230$ kostet ( 931€ ) Versand und Steuern dazu rechne, dann kommt mich der Artikel auf 1230€ in etwa. Dies gilt bei Motorteilen. Es gibt aber eine schöne Tabelle, indem Schrott, Gold, unbearbeitetes Metall usw eine Nummer haben. Die werden nach 4-stelligen Code-Nummern berechnet. Aber im endefekt beläuft sich das auf die selbe Milchmädchenrechnung wie bei meinem Beispiel. Ich danke euch trotzdem für eure Hilfe
      fg Fredl
    • Ich weis jetzt nicht was du kaufen willst , aber ich habe das mal hinter mir bei einer Polini 911 die im in der USA gekauft hatte .

      da kahm zu dem kaufpreis mit versandkosten Zusammengerechnet 7% Einfuhrsteuer + 19% Mehrwertsteuer.

      Darüberhinaus wollten die eine zulassung für Deutschland und CE kennung usw was sie sich bei Polini eingeholt haben .

      danach erst konnte ich das teil mitnehmen.

      UsA lohnt nicht wirklich
    • Es handelt sich um Motorteile. Also wenn du das Bike nimmst, das alles zusammen rechnest, dann kommt diese Milchmädchenrechnung hin oder nicht? Noch dazu bekommt man genau diese Teile nicht in Deutschland. Ich habe die Wahl, es von China oder USA zu holen. Beides kostet mich das selbe bzw von China ein bisschen mehr, weil der Händler auch noch seine Finger im Spiel hat und ein bisschen mit mischen will
      fg
    • 19% Einfuhrumsatztsteuer fällt auf alles an, was einen Warenwert von 25€ übersteigt - egal wo es her kommt, ausgenommen EU Länder.

      Ob auf den entsprechenden Artikel noch weitere Zölle entfallen, sagt Dir allein die große Liste vom Zoll.

      Ob eine CE Kennceichnung erforderlich ist, hängt davon ab, ob man gewerblich einführt :D
      Oder als Privatperson.

      Eine Privatperson gilt in aller Regel nicht als In Verkehrbringer und demnach entfällt das mit der CE Keinzeichnung in den allermeisten Fällen.
      § 146 PbGB:
      • Wer Pocketbikes nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, ist ein Chinese.
    • Sehr geehrter Herr ...,

      wenn Sie Teile für Motoren bestellen (wie Zylinder), werden bei der Einfuhr nach Deutschland
      2,7 Prozent Drittlandszoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
      Berechnungsgrundlage für die Einfuhrabgaben ist der Rechnungswert (umgerechnet in Euro) zuzüglich der Transport- bzw. Portokosten.

      Das Abfertigungsverfahren stellt sich wie folgt dar:

      a) Postsendungen

      Der Absender muss vor der Aufgabe der Sendung bei der ausländischen Post eine sogenannte Zollinhaltserklärung ausfüllen (CN 22 bzw. CN 23). Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender möglichst außen an der Sendung anzubringen.

      Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog. Internationalen Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.

      Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B. wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet. Die Deutsche Post AG schickt in diesem Fall dem Empfänger eine Benachrichtigung über die Weiterleitung einer Sendung aus einem Drittland an das örtliche Zollamt. Diese Benachrichtigung enthält sowohl die sogenannte PÜB-Nummer der Sendung als auch die Anschrift und die Öffnungszeiten des Zollamtes. Der Empfänger wird aufgefordert, die Sendung unter Vorlage der fehlenden Angaben/Unterlagen (z.B. Warenbezeichnung, Rechnung) selbst bei der Zollstelle anzumelden. Nach Erledigung der zollrechtlichen Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar kann der Empfänger seine Sendung mitnehmen.

      b) Kurier- bzw. Expressdienst
      Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienst versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienst abgefertigt und zwar im Regelfall in Vertretung des Empfängers. Sollten sich bei der Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben (fehlende Angaben/Unterlagen), erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für den Empfänger zuständige Zollamt. Sondern der Kurier- bzw. Expressdienst setzt sich in solchen Fällen direkt mit dem Empfänger in Verbindung. Die fehlenden Angaben/Unterlagen übermittelt der Empfänger an den Kurier- bzw. Expressdienst, der anschließend die Förmlichkeiten gegenüber dem Zollamt erfüllt. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und verlangen diese bei der Auslieferung vom Empfänger zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Dies gilt auch für Frei-Haus-Lieferungen, d.h. im Porto, das der Absender zahlt, ist diese Servicegebühr nicht enthalten. Über die Höhe der Gebühren können nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.

      Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.
      Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne erneut an uns wenden.

      Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Im Auftrag
    • Da kann ich ein Lied von singen, ich bestelle öfters in Amiland und China für meine Go-Ped´s, das mit den Steuern kann man sich ja ausrechnen, aber wehe man hat keine gültige Rechnung parat oder vergisst den Zettel vom Zollamt, habe schon Stunden auf dem Zollamt in Köln verbracht, ist immer gerammelt voll und unter 2 Std. bin ich da noch nie raus gewesen, das ist schlimmer als die teils saftigen nachzahlungen. Wenn man den gleichen Artikel in D kaufen kann bin ich alleine deswegen schon bereit mehr zu bezahlen, aber bei manchen Sachen hat man keine Wahl wenn es nicht in Deutschland von nem Händler vertrieben wird. Manchmal hatte ich auch Glück und das Päckchen ist so am Zoll vorbei gegangen, war denen wohl nicht bekannt um was für einen Warenwert es sich handelte.



      Gruß Männi