Rasendes "Spielzeug"Minibikes werden aufgrund ihrer geringen Größe oft für ein
Spielzeug gehalten. Das KfV warnt vor dem rasenden Risiko, das
eine Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h erreichen kann.
Wien (OTS) - Kaum jemand hat eine genaue Vorstellung von Pocket-
oder Mini-Bikes. Auch ihre rechtliche Stellung ist hinlänglich
unbekannt. Pocket-Bikes sehen aus wie herkömmliche Motorräder, nur
um einiges kleiner. In der Regel sind sie nicht größer als 110 cm x
50 cm x 50 cm. Umso bemerkenswerter aber ist ihre
Höchstgeschwindigkeit, die bis zu 80 km/h erreicht. Diese Kombination
aus attraktiver Miniausgabe von "echten" Motorrädern und extrem hoher
Geschwindigkeit lässt das Pocket-Bike zu einem rasenden, ja sogar
tödlichen Risiko werden, das vor allem auf Kinder und Jugendliche
einen großen Reiz ausübt. Schlagzeilen machte der Tod eines erst
13-Jährigen im letzten Sommer in Deutschland. Er war mit seinem
Pocket-Bike auf einem Parkplatz unterwegs. Er übersah die Querstange
eines Absperrgitters und erlitt bei dem Aufprall tödliche
Kopfverletzungen. Selbst sein Helm hielt diesem enormen Aufprall
nicht stand.
Pocket-Bikes sind keine Spielzeuge!
"Eltern muss klar sein, dass es sich bei den Mini-Bikes keinesfalls
um ein Spielzeug handelt, sondern um ein äußerst gefährliches Gerät.
Nicht nur die hohe Geschwindigkeit stellt ein großes Unfallrisiko
dar, sondern auch die Tatsache, dass solche Gefährte gravierende
Konstruktionsmängel aufweisen", warnt Mag. Dr. Armin Kaltenegger,
Leiter des Bereichs Verkehr & Mobilität im Kuratorium für
Verkehrssicherheit (KfV). Hinzu kommt die mangelnde
Verbraucherinformation seitens der Hersteller oder Händler. Deshalb
ist es keine Seltenheit, dass die Mini-Motorräder als "Spielzeug"
deklariert werden. Hergestellt werden sie vorrangig in China und
hierzulande zu Billigpreisen angeboten. Des Weiteren sind sie
meilenweit von jeglichen Sicherheitsnormen entfernt. In der Rennszene
werden diese Billigprodukte aufgrund ihrer schlechten Qualität als
"Chinakracher" bezeichnet. "Mittlerweile häufen sich ernsthafte
Unfälle mit Pocket-Bikes in Europa. Es ist höchste Zeit, diese Gefahr
ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen", bekräftigt
Kaltenegger.
Rechtliche Aspekte
Grundsätzlich sind Pocket-Bikes nicht zur Verwendung auf öffentlichen
Straßen bestimmt. Die kleinen Zweiräder stellen auch dann ein großes
Unfallrisiko dar, selbst wenn sie ausschließlich auf Privatgrund ohne
öffentlichen Verkehr benutzt werden. Da sie keine Kraftfahrzeuge im
Sinne des Kraftfahrgesetzes sind, gibt es keinerlei Vorschriften über
Lenkberechtigung, Kennzeichnung und das Tragen von Helmen.
Pocket-Bikes werden jedoch oft als Sportgeräte eingesetzt. In
Österreich, der Schweiz und in Deutschland finden regelmäßige
Pocket-Bike-Meisterschaften statt, an denen Fahrer aus dem gesamten
EU-Raum teilnehmen.
KfV unterstützt Forderung nach mehr Verbraucherinformation
Laut Europäischer Kommission sollen für Behörden, die für
Marktaufsicht in den Bereichen Maschinen, Verbraucherschutz, Zoll und
Straßenverkehrssicherheit zuständig sind, Leitlinien für den Umgang
mit Mini-Bikes erstellt werden. Des Weiteren fordert die EU in einem
Schreiben an alle Mitgliedsstaaten, die Konstruktion von Pocket-Bikes
mit Hilfe von Stichproben zu überprüfen, Importeure und Händler zu
beraten und die Rücknahme unsicherer Geräte zu gewährleisten. Im
Dezember 2006 soll über weitere Maßnahme beraten werden. "Ich begrüße
es sehr, dass die Gefahr der Miniaturmotorräder nun auch von der EU
erkannt wurde und es eine offizielle Aufforderung an die
Mitgliedsstaaten gibt, Leitlinien herauszugeben und die
Öffentlichkeit ausreichend zu informieren. Nur so kann auf das
Gefahrenpotenzial dieser scheinbar harmlosen Zweiräder aufmerksam
gemacht werden", sagt Kaltenegger abschließend.
Rückfragehinweis:
Mag. Kerstin Gardill
Kuratorium für Verkehrssicherheit
Marketing & Kommunikation
Tel.: 05 77 0 77-1906
E-Mail: kerstin.gardill@kfv.at
kfv.at
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - OTS.AT ***
OTS0065 2006-08-22/10:32
221032 Aug 06
Quellenangabe:kfv.at/index.php?id=250&tx_ttnews[tt_news]=1076&tx_ttnews[backPid]=130&cHash=933ba8340f
Spielzeug gehalten. Das KfV warnt vor dem rasenden Risiko, das
eine Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h erreichen kann.
Wien (OTS) - Kaum jemand hat eine genaue Vorstellung von Pocket-
oder Mini-Bikes. Auch ihre rechtliche Stellung ist hinlänglich
unbekannt. Pocket-Bikes sehen aus wie herkömmliche Motorräder, nur
um einiges kleiner. In der Regel sind sie nicht größer als 110 cm x
50 cm x 50 cm. Umso bemerkenswerter aber ist ihre
Höchstgeschwindigkeit, die bis zu 80 km/h erreicht. Diese Kombination
aus attraktiver Miniausgabe von "echten" Motorrädern und extrem hoher
Geschwindigkeit lässt das Pocket-Bike zu einem rasenden, ja sogar
tödlichen Risiko werden, das vor allem auf Kinder und Jugendliche
einen großen Reiz ausübt. Schlagzeilen machte der Tod eines erst
13-Jährigen im letzten Sommer in Deutschland. Er war mit seinem
Pocket-Bike auf einem Parkplatz unterwegs. Er übersah die Querstange
eines Absperrgitters und erlitt bei dem Aufprall tödliche
Kopfverletzungen. Selbst sein Helm hielt diesem enormen Aufprall
nicht stand.
Pocket-Bikes sind keine Spielzeuge!
"Eltern muss klar sein, dass es sich bei den Mini-Bikes keinesfalls
um ein Spielzeug handelt, sondern um ein äußerst gefährliches Gerät.
Nicht nur die hohe Geschwindigkeit stellt ein großes Unfallrisiko
dar, sondern auch die Tatsache, dass solche Gefährte gravierende
Konstruktionsmängel aufweisen", warnt Mag. Dr. Armin Kaltenegger,
Leiter des Bereichs Verkehr & Mobilität im Kuratorium für
Verkehrssicherheit (KfV). Hinzu kommt die mangelnde
Verbraucherinformation seitens der Hersteller oder Händler. Deshalb
ist es keine Seltenheit, dass die Mini-Motorräder als "Spielzeug"
deklariert werden. Hergestellt werden sie vorrangig in China und
hierzulande zu Billigpreisen angeboten. Des Weiteren sind sie
meilenweit von jeglichen Sicherheitsnormen entfernt. In der Rennszene
werden diese Billigprodukte aufgrund ihrer schlechten Qualität als
"Chinakracher" bezeichnet. "Mittlerweile häufen sich ernsthafte
Unfälle mit Pocket-Bikes in Europa. Es ist höchste Zeit, diese Gefahr
ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen", bekräftigt
Kaltenegger.
Rechtliche Aspekte
Grundsätzlich sind Pocket-Bikes nicht zur Verwendung auf öffentlichen
Straßen bestimmt. Die kleinen Zweiräder stellen auch dann ein großes
Unfallrisiko dar, selbst wenn sie ausschließlich auf Privatgrund ohne
öffentlichen Verkehr benutzt werden. Da sie keine Kraftfahrzeuge im
Sinne des Kraftfahrgesetzes sind, gibt es keinerlei Vorschriften über
Lenkberechtigung, Kennzeichnung und das Tragen von Helmen.
Pocket-Bikes werden jedoch oft als Sportgeräte eingesetzt. In
Österreich, der Schweiz und in Deutschland finden regelmäßige
Pocket-Bike-Meisterschaften statt, an denen Fahrer aus dem gesamten
EU-Raum teilnehmen.
KfV unterstützt Forderung nach mehr Verbraucherinformation
Laut Europäischer Kommission sollen für Behörden, die für
Marktaufsicht in den Bereichen Maschinen, Verbraucherschutz, Zoll und
Straßenverkehrssicherheit zuständig sind, Leitlinien für den Umgang
mit Mini-Bikes erstellt werden. Des Weiteren fordert die EU in einem
Schreiben an alle Mitgliedsstaaten, die Konstruktion von Pocket-Bikes
mit Hilfe von Stichproben zu überprüfen, Importeure und Händler zu
beraten und die Rücknahme unsicherer Geräte zu gewährleisten. Im
Dezember 2006 soll über weitere Maßnahme beraten werden. "Ich begrüße
es sehr, dass die Gefahr der Miniaturmotorräder nun auch von der EU
erkannt wurde und es eine offizielle Aufforderung an die
Mitgliedsstaaten gibt, Leitlinien herauszugeben und die
Öffentlichkeit ausreichend zu informieren. Nur so kann auf das
Gefahrenpotenzial dieser scheinbar harmlosen Zweiräder aufmerksam
gemacht werden", sagt Kaltenegger abschließend.
Rückfragehinweis:
Mag. Kerstin Gardill
Kuratorium für Verkehrssicherheit
Marketing & Kommunikation
Tel.: 05 77 0 77-1906
E-Mail: kerstin.gardill@kfv.at
kfv.at
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - OTS.AT ***
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221032 Aug 06
Quellenangabe:kfv.at/index.php?id=250&tx_ttnews[tt_news]=1076&tx_ttnews[backPid]=130&cHash=933ba8340f
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